Software-Lizenzabkommen
Version: 1. Juli 1997
Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Data Projects - Gesellschaft für
Organisationsberatung und DV-Entwicklung mbH ("DP"), einer in Trier,
Bundesrepublik Deutschland registrierten Gesellschaft (HRB Trier 3479).
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Gegenstand.
Gegenstand dieses Abkommen sind die beigefügten Software-Programme
einschließlich Updates oder Upgrades ("Software") und die begleitende
Dokumentation. Durch die Installation dieser Materialien erklären Sie
sich damit einverstanden, diese ausschließlich gemäß den
Bedingungen und Konditionen dieser Lizenz zu nutzen. Durch den Erwerb einer
registrierten Version ("Registrierte Software") erklären Sie sich
überdies damit einverstanden, daß die Materialien ausreichend
Ihren Bedürfnissen entsprechen. Es sind gebührenfreie Versionen
verfügbar für Evaluation und nicht-kommerzielle Ausbildung
("Evaluations-Software").
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Urheberrechte.
Die Software und Dokumentation sind geschützt durch nationales Urheberrecht
und internationale Abkommen. DP behält sich sämtliche Rechte, die
nicht ausdrücklich in diesem Abkommen gewährt wurden, vor.
Unter keinen Umständen und auf keine Weise dürfen
Copyright-Kennzeichnungen entfernt oder verändert werden.
Nur für Evaluations-Software wird eine beschränkte Lizenz
gewährt, die Software auschließlich für die Probenutzung
durch andere zu kopieren und weiterzugeben, vorausgesetzt, daß alle
zugehörigen Dateien ebenso weitergegeben werden und daß keine
Gebühr verlangt oder akzeptiert wird.
Von Registrierter Software dürfen Sie lediglich Archivierungskopien
zu Datensicherungszwecken anfertigen.
Sie können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden für jede
Copyright-Verletzung, die durch Ihre Nichteinhaltung von Bedingungen und
Konditionen dieses Abkommens verursacht oder gefördert wurde.
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Nutzung der Software.
DP gewährt Ihnen das nicht ausschließliche Recht, die Software
jeweils nur auf einem Computer zur gleichen Zeit zu nutzen. Wenn Sie es auf
mehr als einem Computer zur gleichen Zeit nutzen wollen, müssen Sie
eine gesonderte Lizenz für jeden zusätzlichen Computer bestellen
und bezahlen.
Zu "nutzen" heißt, Kopien der Software auszuführen, die in den
temporären Speicher (d.h. RAM) Ihres Computers geladen wurden.
Im Fall von Registrierter Entwicklungs-Software bedeutet "nutzen" zudem,
Software-Anwendungen, die DP's Software beinhalten, frei weiterzugeben, unter
der Einschränkung, daß sie nicht als Entwicklungs-Software genutzt
werden darf. Insbesondere dürfen DP's Software-Komponenten oder davon
abgeleitete Komponenten nur als eingebundene Teile ausführbarer
Dateien weitergegeben werden.
Sie erklären sich einverstanden, DP von jeglichen Ansprüchen und
Haftungen freizustellen und jegliche Schäden zu ersetzen, inklusive
verbundene Anwaltsgebühren, die sich aus der Weitergabe und Nutzung
Ihrer Anwendungen ergeben. Diese Bestimmung bleibt auch nach der Beendigung
dieses Abkommens gültig.
Sie müssen DP's Quellcode und Knowhow aus diesem Quellcode vertraulich
behandeln, d.h. sie dürfen diese in keiner Form und zu keinem Zweck
weitergeben. Diese Bestimmung bleibt auch nach der Beendigung dieses Abkommens
gültig.
Dritte, die Entwicklungseigenschaften oder Quellcode von DP's Software nutzen
müssen, müssen ihre eigene Lizenz bestellen und bezahlen.
Die Software darf nicht übersetzt, verändert oder dekompiliert,
disassembliert oder auf andere Weise zurückentwickelt werden.
Mit keinen Mitteln dürfen Beschränkungen, die Evaluations-Software
innewohnen, entfernt oder unwirksam gemacht werden.
Unter allen Beschränkungen in diesem Abkommen, dürfen Sie
Evaluations-Software zu nicht-kommerziellen Ausbildungszwecken nutzen, wenn
Sie sich einverstanden erklären, regelmäßig auf die neuesten
Versionen nachzurüsten.
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Übertragung der Software.
Sie dürfen die Software nicht vermieten, leasen oder Unterlizenzen
gewähren.
Sie dürfen Registrierte Software auf eine dritte Person übertragen,
vorausgesetzt, Sie beenden Ihre Nutzung (s.u. "Nutzung der Software"), behalten
keine Kopien und übergeben die vollständigen Originalmaterialien.
Sie müssen DP über den neuen Nutzer und die übertragene Software
informieren.
Sie stimmen damit überein, im Falle der Übertragung der Software,
ihre Nutzung einzustellen (s.u. "Nutzung der Software") und alle
überlassenen, installierten und abgeleiteten Materialien jeglicher Form
zu zerstören.
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Beschränkte Gewährleistung.
DP gewährleistet, daß Registrierte Software im wesentlichen im
Übereinstimmung mit ihrer Begleitdokumenation arbeitet. Die
Begleitdokumentation beinhaltet keinerlei ausdrückliche oder
stillschweigende Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Dies ist die einzige
Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist nichtig, wenn die Software nicht gemäß
diesem Abkommen genutzt wird. Es gibt keine Gewährleistung eines
unterbrechungsfreien, fehlerfreien, fehlertoleranten oder sicheren Betriebs.
Es besteht keinerlei Eignung für Hoch-Risiko-Aktivitäten, bei denen
das Versagen der Software zu unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben
oder erheblichen Sach- und Umweltschäden führen könnte.
Der Zeitraum jeglicher Gewährleistung ist begrenzt auf sechs Monate
ab dem Rechnungsdatum.
Wenn DP von Ihrem Problem während der Gewährleistungsfrist informiert
wird, wird DP nach eigenem Ermessen die Software oder die Dokumentation entweder
reparieren oder ersetzen oder die von Ihnen entrichtete Lizenzgebühr
zurückerstatten.
Ebenso wird DP, nach Ihrem Ermessen, die Lizenzgebühr zurückerstatten,
wenn es DP mißlingt, das Problem zu lösen.
Die Gewährleistungsfrist für ausgetauschte Software gilt für
den Rest des ursprünglichen Zeitraums.
Die Überlassung von Evaluations-Software ist unentgeltlich, manchmal
mit innewohnenden Beschränkungen und in frühen
Veröffentlichungsstadien, und daher ohne jegliche Gewährleistung.
Sie dürfen Evaluations-Software nur auf eigene Gefahr nutzen.
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Haftungsbeschränkung.
DP haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von DP zugesicherten
Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die DP
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, falls Sie Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen sind.
DP haftet nicht für durch DP leicht fahrlässig verursachte
Schäden.
DP haftet jedoch bei - leicht fahrlässiger - Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch DP für unmittelbare Schäden bis zu einem
typischerweise vorhersehbaren Betrag von 5.000 (fünftausend) Deutsche
Mark.
DP haftet nicht für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn.
DP haftet nicht für bei einem derartigen Software-Lizenzabkommen untypische
oder kaum vorhersehbare Schäden, oder solche, die Sie durch angemessene
Vorkehrungen (z.B. geeignete Datensicherungsprozeduren, fehlertolerante Umgebung)
hätten vermeiden können.
DP lehnt jede Haftung für die Nutzung der Software bei
Hoch-Risiko-Aktivitäten (s.u. "Beschränkte Gewährleistung")
ab.
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Beendigung.
Diese Lizenz endet automatisch, wenn Sie die Bedingungen und Konditionen
dieses Abkommens nicht einhalten.
Für Evaluations-Software endet diese Lizenz automatisch nach einer Probezeit
von 60 (sechzig) Tagen nach der Installation.
Sie stimmen damit überein, im Falle der Beendigung die Nutzung der Software
einzustellen (s.u. "Nutzung der Software") und alle überlassenen,
installierten und abgeleiteten Materialien jeglicher Form zu
zerstören.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand und Allgemeine Bestimmungen.
Dieses Abkommen unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland, ohne Berücksichtigung anwendbaren internationalen Kaufrechts.
Falls Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der.Gerichtsstand
für alle Verfahren, die sich aus diesem Abkommen ergeben, Trier,
Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Abkommen stellt das vollständige Abkommen hinsichtlich dieser
Lizenz dar und kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes
Schriftstück geändert werden.
Sollte sich eine Bestimmung dieses Abkommens als nicht durchführbar
erweisen, soll diese Bestimmung lediglich in jenem Umfang reformiert werden,
welcher für eine Durchführung erforderlich ist. In jedem Fall bleiben
die übrigen Regelungen gültig und durchführbar gemäß
ihren Bedingungen.
Die Annahme jeder Ihrer Bestellungen ist ausdrücklich gebunden an Ihre
Zustimmung zu den hier getroffenen Regelungen und nicht jene in Ihrer
Bestellung.
INHALT