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Software-Lizenzabkommen


Version: 1. Juli 1997

Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Data Projects - Gesellschaft für Organisationsberatung und DV-Entwicklung mbH ("DP"), einer in Trier, Bundesrepublik Deutschland registrierten Gesellschaft (HRB Trier 3479).

  1. Gegenstand.
    Gegenstand dieses Abkommen sind die beigefügten Software-Programme einschließlich Updates oder Upgrades ("Software") und die begleitende Dokumentation. Durch die Installation dieser Materialien erklären Sie sich damit einverstanden, diese ausschließlich gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Lizenz zu nutzen. Durch den Erwerb einer registrierten Version ("Registrierte Software") erklären Sie sich überdies damit einverstanden, daß die Materialien ausreichend Ihren Bedürfnissen entsprechen. Es sind gebührenfreie Versionen verfügbar für Evaluation und nicht-kommerzielle Ausbildung ("Evaluations-Software").
  2. Urheberrechte.
    Die Software und Dokumentation sind geschützt durch nationales Urheberrecht und internationale Abkommen. DP behält sich sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Abkommen gewährt wurden, vor.
    Unter keinen Umständen und auf keine Weise dürfen Copyright-Kennzeichnungen entfernt oder verändert werden.
    Nur für Evaluations-Software wird eine beschränkte Lizenz gewährt, die Software auschließlich für die Probenutzung durch andere zu kopieren und weiterzugeben, vorausgesetzt, daß alle zugehörigen Dateien ebenso weitergegeben werden und daß keine Gebühr verlangt oder akzeptiert wird.
    Von Registrierter Software dürfen Sie lediglich Archivierungskopien zu Datensicherungszwecken anfertigen.
    Sie können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden für jede Copyright-Verletzung, die durch Ihre Nichteinhaltung von Bedingungen und Konditionen dieses Abkommens verursacht oder gefördert wurde.
  3. Nutzung der Software.
    DP gewährt Ihnen das nicht ausschließliche Recht, die Software jeweils nur auf einem Computer zur gleichen Zeit zu nutzen. Wenn Sie es auf mehr als einem Computer zur gleichen Zeit nutzen wollen, müssen Sie eine gesonderte Lizenz für jeden zusätzlichen Computer bestellen und bezahlen.
    Zu "nutzen" heißt, Kopien der Software auszuführen, die in den temporären Speicher (d.h. RAM) Ihres Computers geladen wurden.
    Im Fall von Registrierter Entwicklungs-Software bedeutet "nutzen" zudem, Software-Anwendungen, die DP's Software beinhalten, frei weiterzugeben, unter der Einschränkung, daß sie nicht als Entwicklungs-Software genutzt werden darf. Insbesondere dürfen DP's Software-Komponenten oder davon abgeleitete Komponenten nur als eingebundene  Teile ausführbarer Dateien weitergegeben werden.
    Sie erklären sich einverstanden, DP von jeglichen Ansprüchen und Haftungen freizustellen und jegliche Schäden zu ersetzen, inklusive verbundene Anwaltsgebühren, die sich aus der Weitergabe und Nutzung Ihrer Anwendungen ergeben. Diese Bestimmung bleibt auch nach der Beendigung dieses Abkommens gültig.
    Sie müssen DP's Quellcode und Knowhow aus diesem Quellcode vertraulich behandeln, d.h. sie dürfen diese in keiner Form und zu keinem Zweck weitergeben. Diese Bestimmung bleibt auch nach der Beendigung dieses Abkommens gültig.
    Dritte, die Entwicklungseigenschaften oder Quellcode von DP's Software nutzen müssen, müssen ihre eigene Lizenz bestellen und bezahlen.
    Die Software darf nicht übersetzt, verändert oder dekompiliert, disassembliert oder auf andere Weise zurückentwickelt werden.
    Mit keinen Mitteln dürfen Beschränkungen, die Evaluations-Software innewohnen, entfernt oder unwirksam gemacht werden.
    Unter allen Beschränkungen in diesem Abkommen, dürfen Sie Evaluations-Software zu nicht-kommerziellen Ausbildungszwecken nutzen, wenn Sie sich einverstanden erklären, regelmäßig auf die neuesten Versionen nachzurüsten.
  4. Übertragung der Software.
    Sie dürfen die Software nicht vermieten, leasen oder Unterlizenzen gewähren.
    Sie dürfen Registrierte Software auf eine dritte Person übertragen, vorausgesetzt, Sie beenden Ihre Nutzung (s.u. "Nutzung der Software"), behalten keine Kopien und übergeben die vollständigen Originalmaterialien. Sie müssen DP über den neuen Nutzer und die übertragene Software informieren.
    Sie stimmen damit überein, im Falle der Übertragung der Software, ihre Nutzung einzustellen (s.u. "Nutzung der Software") und alle überlassenen, installierten und abgeleiteten Materialien jeglicher Form zu zerstören.
  5. Beschränkte Gewährleistung.
    DP gewährleistet, daß Registrierte Software im wesentlichen im Übereinstimmung mit ihrer Begleitdokumenation arbeitet. Die Begleitdokumentation beinhaltet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Dies ist die einzige Gewährleistung.
    Die Gewährleistung ist nichtig, wenn die Software nicht gemäß diesem Abkommen genutzt wird. Es gibt keine Gewährleistung eines unterbrechungsfreien, fehlerfreien, fehlertoleranten oder sicheren Betriebs. Es besteht keinerlei Eignung für Hoch-Risiko-Aktivitäten, bei denen das Versagen der Software zu unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben oder erheblichen Sach- und Umweltschäden führen könnte.
    Der Zeitraum jeglicher Gewährleistung ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Rechnungsdatum.
    Wenn DP von Ihrem Problem während der Gewährleistungsfrist informiert wird, wird DP nach eigenem Ermessen die Software oder die Dokumentation entweder reparieren oder ersetzen oder die von Ihnen entrichtete Lizenzgebühr zurückerstatten.
    Ebenso wird DP, nach Ihrem Ermessen, die Lizenzgebühr zurückerstatten, wenn es DP mißlingt, das Problem zu lösen.
    Die Gewährleistungsfrist für ausgetauschte Software gilt für den Rest des ursprünglichen Zeitraums.
    Die Überlassung von Evaluations-Software ist unentgeltlich, manchmal mit innewohnenden Beschränkungen und in frühen Veröffentlichungsstadien, und daher ohne jegliche Gewährleistung. Sie dürfen Evaluations-Software nur auf eigene Gefahr nutzen.
  6. Haftungsbeschränkung.
    DP haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von DP zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die DP vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, falls Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
    DP haftet nicht für durch DP leicht fahrlässig verursachte Schäden.
    DP haftet jedoch bei - leicht fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch DP für unmittelbare Schäden bis zu einem typischerweise vorhersehbaren Betrag von 5.000 (fünftausend) Deutsche Mark.
    DP haftet nicht für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
    DP haftet nicht für bei einem derartigen Software-Lizenzabkommen untypische oder kaum vorhersehbare Schäden, oder solche, die Sie durch angemessene Vorkehrungen (z.B. geeignete Datensicherungsprozeduren, fehlertolerante Umgebung) hätten vermeiden können.
    DP lehnt jede Haftung für die Nutzung der Software bei Hoch-Risiko-Aktivitäten (s.u. "Beschränkte Gewährleistung") ab.
  7. Beendigung.
    Diese Lizenz endet automatisch, wenn Sie die Bedingungen und Konditionen dieses Abkommens nicht einhalten.
    Für Evaluations-Software endet diese Lizenz automatisch nach einer Probezeit von 60 (sechzig) Tagen nach der Installation.
    Sie stimmen damit überein, im Falle der Beendigung die Nutzung der Software einzustellen (s.u. "Nutzung der Software") und alle überlassenen, installierten und abgeleiteten Materialien jeglicher Form zu zerstören.
  8. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Allgemeine Bestimmungen.
    Dieses Abkommen unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ohne Berücksichtigung anwendbaren internationalen Kaufrechts. Falls Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der.Gerichtsstand für alle Verfahren, die sich aus diesem Abkommen ergeben, Trier, Bundesrepublik Deutschland.
    Dieses Abkommen stellt das vollständige Abkommen hinsichtlich dieser Lizenz dar und kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück geändert werden.
    Sollte sich eine Bestimmung dieses Abkommens als nicht durchführbar erweisen, soll diese Bestimmung lediglich in jenem Umfang reformiert werden, welcher für eine Durchführung erforderlich ist. In jedem Fall bleiben die übrigen Regelungen gültig und durchführbar gemäß ihren Bedingungen.
    Die Annahme jeder Ihrer Bestellungen ist ausdrücklich gebunden an Ihre Zustimmung zu den hier getroffenen Regelungen und nicht jene in Ihrer Bestellung.








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