Vereinsrecht für das Internet
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Inventarlisten/Anlagekarten

Zum Vermögen eines Vereines gehören auch die Büro- und Arbeitsmittel, die er im Laufe der Zeit anschafft: von Fachbüchern über eine Schreibmaschine bis hin zur kompletten Büroeinrichtung. Für diese Gegenstände sollten Inventarlisten geführt werden, die einen Überblick über die angesammelten "Werte ` ermöglichen. Dies ist zum einen wichtig, wenn es darum geht zuverlässige Berechnungsgrundlagen für eine Inventarversicherung zu erhalten, zum anderen ist man nicht nur auf sein eigenes Gedächtnis angewiesen, wenn es darum geht, z. B . den Verbleib von Büchern oder anderen Gegenständen zu ermitteln.

Die meisten angeschafften Gegenstände werden in ihrem Anschaffungspreis unter 800,- DM liegen und werden in der Buchführung nicht dem Vereinsvermögen zugeordnet, sondern sofort "abgeschrieben' . Anders ist es bei Anschaffungen von Gegenständen, deren Einkaufspreis über 800,- DM liegt, z.B. eine Schreibmaschine für 1000,- DM oder ein Schreibtisch für 1500,- DM. Diese Anschaffungen sind über einen längeren Zeitraum abzuschreiben: Bei Büromaschinen geht man in der Regel von 5 Jahren, bei Möbeln von 10 Jahren Nutzungsdauer aus. Für diese "höherwertigen" Anschaffungen sind Anlagekarten anzulegen, in denen u.a. der Gegenstand, der Hersteller, Lieferant. Kaufpreis und Nutzungsdauer sowie der Abschreibungssatz einzutragen sind.

Unterkapitel:
Beispiel: Schreibmaschine

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Aufbewahrungsfristen



Beispiel: Schreibmaschine

Die Schreibmaschine wird über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils 90 Prozent ihres Einkaufspreises abgeschrieben, d.h.
beginnend mit dem Jahr des Kaufes werden jährlich 200.- DM von ihrem Neuwert abgezogen -vorausgesetzt die Schreibmaschine wurde im ersten Halbjahr gekauft; erfolgte der Kauf im zweiten Halbjahr, können für das erste Kalenderjahr nur 100,DM abgezogen werden. Am Ende des ersten Jahres würde sie noch mit 800,DM dem Vereinsvermögen zugerechnet, am Ende des zweiten Jahres mit 600,- usw.

Nun ist ein gemeinnütziger Verein kein Wirtschaftsunternehmen, das aus Investitionen und vor allem aus den Abschreibungen steuerlichen Nutzen ziehen kann . Die Bedeutung der Abschreibung liegt hier u. a. darin, daß sie Auskunft über die Bildung von Rücklagen für notwendige Ersatzbeschaffungen gibt.

Größere Investitionen, wie die erstmalige Einrichtung eines Büros oder die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs werden in der Regel erst durch öffentliche Zuschüsse oder Zuwendungen aus Stiftungen oder Lotterien möglich und sind in der Regel einmalig. Wenn dann nach 5 Jahren eine neue Schreibmaschine, nach 6 Jahren ein neues Auto oder nach 10 oder 15 Jahren ein neuer Schreibtisch angeschafft werden sollen, sind diese Ersatzbeschaffungen aus der Vereinskasse zu bestreiten. Hierfür sind entsprechende Rücklagen zu bilden, wobei die jährlich vorgenommenen Abschreibungen einen Orientierungspunkt für die Höhe des der Rücklage zuzuführenden Betrages geben.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996