Infrage kommen z.B.
Körperschaftssteuer,
Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer),
Lohnsteuer / Kirchensteuer,Grund- und Grunderwerbssteuer,
Vermögenssteuer,
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder
Lotteriesteuer.
Vereine (eingetragene und nicht eingetragene) sind ebenso wie Kapitalgesellschaften (z.B. eine GmbH) oder Genossenschaften Körperschaften, die den gleichen Grundsätzen bei der Besteuerung unterliegen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt für Vereine erhebliche Steuervergünstigungen: weitgehende Steuerfreiheit bei der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer sowie eine ermäßigte Umsatzsteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe .
Unterkapitel:
Literaturhinweise zur Steuerpflicht von Vereinen:
nächstes Hauptkapitel:
Gemeinnützigkeit (§ 5 Körperschaftssteuergesetz)
Ein umsatzsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt z.B. immer dann vor. wenn öffentlich Getränke verkauft werden, sei es in einer "Vereinsgaststätte . an Getränkeständen bei Veranstaltungen oder im Rahmen eines Freizeittreffpunktes, in dem z.B. Kaffee, Tee und Mineralwasser verkauft werden.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor, wenn die Getränke kostenlos angeboten, gleichzeitig aber um Spenden zur Kostendeckung gebeten wird.
Umsatzsteuerpflichtig sind auch gewerbliche Anzeigen in einer Vereinszeitung oder Broschüre (z.B. anläßlich des 5-jährigen Bestehens).
Eine Umsatzsteuerpflicht besteht dagegen nicht, wenn Firmen
Spenden zur Erstellung der Zeitung/Broschüre leisten und als Dank
für ihre finanzielle Unterstützung z. B . in Gestalt von Anzeigen
erwähnt werden .
Herausgeber Bundesminister der Finanzen Referat Öffentlichkeitsarbeit Graurheindorfer Straße 108, 53001 Bonn
Die Broschüre beschreibt u . a . die im Rahmen des zum 1. 1. 1990 in Kraft getretenen Vereinsförderungsgesetzes neu gestaltete Vereinsbesteuerung. In den Beispielen wird vorwiegend auf Sportvereine Bezug genommen, was sicherlich für Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich einige offene Fragen hinterlassen wird.
Broschüren zum Thema Vereine und Steuern sind auch von einigen Finanzministerien der Bundesländer herausgegeben worden und dort bzw. über die örtlichen Finanzämter zu beziehen (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein).
Bei Unklarheiten: Fragen Sie bei dem zuständigen örtlichen
Finanzamt nach .