Vereinsrecht für das Internet
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Buchführung als betriebswirtschaftliches Instrument

Die Buchführung nach dem Zahlungsverkehr stellt für expandierende Vereine nur eine Übergangslösung dar, die zwar durch die Differenzierung von Einnahme und Ausgabearten schon deutlich mehr Transparenz ermöglicht als die einfache Einnahmen-Ausgaben- Rechnung, jedoch nicht

- die tatsächliche Kosten- und Ertragslage erfaßt,

- die Entwicklung des Vereinsvermögens ermittelt.

Sie bietet somit keine solide Planungsgrundlage. Die Buchführung nach dem Zahlungsverkehr "übersieht z.B. offene Rechnungen (Verbindlichkeiten) ebenso wie ausstehende Gelder (Forderungen). In der Entwicklung eines Vereines kann daher der Zeitpunkt kommen, in dem eine doppelte Buchführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unverzichtbar wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten entsteht für einen Verein erst, wenn er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreibt, dessen Umsatz mehr als 500 000 ,- DM, oder dessen Gewinn mehr als 36000,- DM im Kalenderjahr betragen bzw. dessen Betriebsvermögen 100000,- DM übersteigt.

Vielen Laien erscheint die doppelte Buchführung als ein Buch mit sieben Siegeln" - dabei ist ihre Beherrschung und ihr Verständnis nur ein "Einlassen auf die Regeln". Vereinfacht und etwas verkürzt dargestellt, bedeutet die doppelte Buchführung auch den doppelten Arbeitsaufwand. Nach wie vor werden Buchungen nach dem Zahlungsverkehr vorgenommen und im Kassenbuch und auf den einzelnen Konten für Einnahme- und Ausgabearten aufgezeichnet; hinzu kommt, daß nun auch Zahlungsverpflichtungen wie auch Forderungen jeweils zum Zeitpunkt ihres Eintritts durch die Buchhaltung erfaßt werden. Hatten bisher die Ausgabearten nur eine Spalte auf der die getätigten Ausgaben erfaßt wurden, muß jedes Buchungskonto bei den Einnahme- und Ausgabearten zwei Spalten haben: Soll und Haben.

Unterkapitel:
Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel: Personal

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EDV - eine Arbeitserleichterung



Hierzu zwei Beispiele:

- Mitgliedsbeiträge werden zum 1. 1. eines Jahres als Forderung gebucht und auf dem Konto Beiträge in das "Soll" gestellt. Nach Eingang der Beitragszahlung wird diese wie bisher im Kassenbuch aufgezeichnet und auf dem Beitragskonto im "Haben" gebucht.

- Rechnungen werden jeweils bei ihrem Eingang als Verbindlichkeit auf der "Haben `-Seite gebucht¶so z.B. auch die Miete für Büroraume, die zum 1. eines jeden Monats als Verbindlichkeit im Haben gebucht wird¶und nach erfolgter Zahlung die Buchung im Soll.

Durch den Vergleich von Soll und Haben auf den einzelnen Buchungskonten wird sofort ersichtlich, ob noch Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen. Die Differenzbeträge (Salden) der jeweiligen Sachkonten werden dann bei der monatlichen Abrechnung in die Konten Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gebucht und ermöglichen somit einen Gesamtüberblick.

Insbesondere bei größeren Vereinen, die z.B. Personal beschäftigen und einen hohen Umsatz haben, ist die doppelte Buchführung unverzichtbar, um eine zeitgerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben bzw. den Eintritt von Forderungen und Verbindlichkeiten vorzunehmen. Durch die doppelte Buchführung wird es möglich, die aktuelle Finanzsituation des Vereins darzustellen und Jahresabschlüsse zu erstellen. die zutreffend die Vermögenssituation des Vereins erfassen.


Beispiel: Personal

Wenn ein Verein eine hauptamtliche Kraft einstellt, die aus Mitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) zu 100 Prozent finanziert wird kann der Verein den Ersatz der Personalkosten erst nach geleisteter Lohn-/Gehaltszahlung geltend machen; die Erstattung erfolgt erst im Folgemonat. Diese Forderung würde bei der Buchführung nach geleisteten Zahlungen im Jahresabschluß ebenso "übersehen" wie Verbindlichkeiten des Vereins bei den Personalkosten: Das Dezembergehalt ist zwar am 15. 12. zur Auszahlung fällig - die vom Verein abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer müssen jedoch erst bis zum 10. des Folgemonats entrichtet werden.

Das Jahresergebnis der doppelten Buchführung besteht aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (in der die einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen aufgeführt sind - und der Bilanz, die u.a.
auch die Forderungen und Verbindlichkeiten und das Vermögen des Vereins, z. B . in Form von Mobiliar erfaßt.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996