Vereinsrecht für das Internet
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Gesetzliche Mindestanforderung: Einnahmen- und Ausgabenrechnung

Gemeinnützige Vereine (die eine gemeinnützige Körperschaft sind) haben nach § 63 der Abgabenordnung "durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu führen, daß sie unmittelbar und ausschließlich die in der Satzung genannten gemeinnützigen Zwecke verfolgen. Es genügt also eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, um die Voraussetzungen für die an die Steuervergünstigung gestellten Anforderungen zu erfüllen.

Unter einer ordnungsgemäßen Buchführung ist zu verstehen, daß sie zeitnah, regelmäßig und vollständig alle wirtschaftlichen Vorgänge (also alle Einnahmen und Ausgaben) erfaßt. Die Erfassung der Geldbewegungen werden Buchungen genannt.

Vollständigkeit der Buchführung bedeutet: alle Geldbewegungen sind zu erfassen, keine Buchung darf ohne Beleg vorgenommen werden.

Regelmäßig und zeitnah ist eine Buchführung, wenn die Aufzeichnung fortlaufend. vollständig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen wird, wobei Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich aufzuzeichnen sind.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996