Vereinsrecht für das Internet
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Vereine und Steuern

Viele Vereinsgründer/-innen sind überrascht, wenn sie erfahren, daß die Gemeinnützigkeit in erster Linie Auswirkungen auf die Besteuerung des Vereins hat und Vergünstigungen bei den folgenden Steuerarten umfaßt:

Infrage kommen z.B.
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Lohnsteuer / Kirchensteuer,Grund- und Grunderwerbssteuer, Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Lotteriesteuer.

Vereine (eingetragene und nicht eingetragene) sind ebenso wie Kapitalgesellschaften (z.B. eine GmbH) oder Genossenschaften Körperschaften, die den gleichen Grundsätzen bei der Besteuerung unterliegen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt für Vereine erhebliche Steuervergünstigungen: weitgehende Steuerfreiheit bei der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer sowie eine ermäßigte Umsatzsteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe .

Unterkapitel:

Literaturhinweise zur Steuerpflicht von Vereinen:

nächstes Hauptkapitel:
Gemeinnützigkeit (§ 5 Körperschaftssteuergesetz)



Beispiele:

Ein umsatzsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt z.B. immer dann vor. wenn öffentlich Getränke verkauft werden, sei es in einer "Vereinsgaststätte . an Getränkeständen bei Veranstaltungen oder im Rahmen eines Freizeittreffpunktes, in dem z.B. Kaffee, Tee und Mineralwasser verkauft werden.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor, wenn die Getränke kostenlos angeboten, gleichzeitig aber um Spenden zur Kostendeckung gebeten wird.

Umsatzsteuerpflichtig sind auch gewerbliche Anzeigen in einer Vereinszeitung oder Broschüre (z.B. anläßlich des 5-jährigen Bestehens).

Eine Umsatzsteuerpflicht besteht dagegen nicht, wenn Firmen Spenden zur Erstellung der Zeitung/Broschüre leisten und als Dank für ihre finanzielle Unterstützung z. B . in Gestalt von Anzeigen erwähnt werden .


Literaturhinweise zur Steuerpflicht von Vereinen:

Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung zur Gemeinnützigkeit der steuerlichen Behandlung von Vereinen, eine Erläuterung von Wirtschafts- und Zweckbetrieben sowie Auszüge aus den wichtigsten Gesetzestexten (u.a. aus der Abgabenordnung) und ein Muster für die Erteilung von Spendenquittungen enthält die kostenlos erhältliche Broschüre: Vereine, Sport und Steuern

Herausgeber Bundesminister der Finanzen Referat Öffentlichkeitsarbeit Graurheindorfer Straße 108, 53001 Bonn

Die Broschüre beschreibt u . a . die im Rahmen des zum 1. 1. 1990 in Kraft getretenen Vereinsförderungsgesetzes neu gestaltete Vereinsbesteuerung. In den Beispielen wird vorwiegend auf Sportvereine Bezug genommen, was sicherlich für Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich einige offene Fragen hinterlassen wird.

Broschüren zum Thema Vereine und Steuern sind auch von einigen Finanzministerien der Bundesländer herausgegeben worden und dort bzw. über die örtlichen Finanzämter zu beziehen (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein).

Bei Unklarheiten: Fragen Sie bei dem zuständigen örtlichen Finanzamt nach .


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996