Vereinsrecht für das Internet
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Nützliche Hilfen zur Vereinsbuchführung:

Eine nützliche Hilfe sind hier Einnahme- und Ausgabebelege (gibt es als Vordrucke im Schreibwarenhandel) oder ein Quittungsblock, auf dem jeweils das Mitglied die erforderlichen Angaben einträgt und seine "Belege" anheftet. Hierdurch entsteht ein ordnungsgemäßer Beleg, auf dem (bei Barauszahlungen) das Mitglied auch den Empfang bestätigt und der das Datum des Auszahlungstages enthält.

Wenn häufig unterschiedliche Mitglieder/Mitarbeiter für den Verein einkaufen oder Auslagen für die Vereinstätigkeit ersetzt bekommen, ist es hilfreich, wenn diese Aufstellungen ihrer Ausgaben in Form einer Rechnung für den Verein machen. Sie bedeuten eine Entlastung für die Kassenführung, die eine ordentliche Rechnung erhält, und die Mitglieder erhalten zumindest einen kleinen Eindruck von den Anforderungen an eine geordnete Buchführung. Genügt die einfache Einnahmen-Ausgaben Rechnung den Anforderungen Ihres Vereins?

Die einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung beinhaltet das vom Gesetz her geforderte Minimum. Für "kleine' Vereine - z.B.
Selbsthilfegruppen oder Vereine in der Anlaufzeit - dürfte sie ausreichend sein, solange nur ein geringer "Jahresumsatz" (z.B.
unter 1000,- DM/Jahr) erzielt wird und die Zahl der Einnahme- und Ausgabearten überschaubar ist. Solange nicht mehr als 15 bis 20 Buchungen pro Monat anfallen, wird man noch relativ schnell anhand der Kassenbücher einen Überblick über die verschiedenen Einnahme- und Ausgabepositionen erhalten können. Es kann aber schnell sein, daß es sehr aufwendig wird, die einzelnen Kostenarten im Nachhinein zu differenzieren, um die erforderlichen Angaben für die regelmäßig beim Finanzamt einzureichenden Steuererklärungen oder um mehr Transparenz über die einzelnen Einnahme- und Ausgabearten für die Haushaltsplanung zu erhalten.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996