Vereinsrecht für das Internet
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Aufbewahrungsfristen

Für die Buchhaltungsbelege (einschließlich der Belege der Lohn /Gehaltsbuchhaltung) gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, so sind Jahresabschlüsse (Bilanzen), Inventarlisten sowie (Kassen-) Bücher und Aufzeichnungen und alle für ihr Verständnis erforderlichen Unterlagen 10 Jahre, Buchungsbelege, Bankbelege.
alle Lohnabrechnungen, Rechnungen und den Zahlungsverkehr betreffende Schriftstücke 6 Jahre aufzubewahren.

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Steuerfragen des Vereins



Tips und Hinweise:

Eine ordnungsgemäße Buchführung stellt vielfältige Anforderungen, von denen hier nur einige Aspekte angesprochen werden konnten.
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, möglichst rechtzeitig sachkundigen Rat einzuholen.

Die einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung erfordert keine besonderen Kenntnisse, sondern "nur" sorgfältige und regelmäßige Arbeit.

Sobald die Anforderungen an die Buchführung komplexer werden, z.
B. ein Kontenrahmen erstellt oder die doppelte Buchführung eingeführt werden soll, empfiehlt sich die Inanspruchnahme von Fachleuten. Dies kann z.B. durch Besuch von Kursen (Fortbildungsangebote der Weiterbildungseinrichtungen der Freien Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen), die Befragung von anderen Vereinen oder Steuerberatern erfolgen.

Falls die Buchführung einen Umfang erreicht, der ehrenamtlich nicht oder nur schwer zu bewältigen ist, wäre zu überlegen, stundenweise eine qualifizierte Kraft zu beschäftigen, oder diese Arbeiten gegen Pauschalhonorar einem Steuerberater zu übertragen.
Die Ausgaben für eine ordnungsgemäße Buchführung dürften immer "billiger" sein als die Risiken einzugehen, die entstehen, wenn die Buchführung einen längeren Zeitraum brachliegt.

Wenn Sie "Fachleute" befragen oder Kurse besuchen, ist zu berücksichtigen, daß Sie hier zwar qualifizierte Antworten und Informationen erhalten, die aber nicht unbedingt den Anforderungen an eine Rechnungslegung bei gemeinnützigen Vereinen entsprechen, da sich z. B. nicht alle Steuerberater näher mit diesen Bestimmungen befaß t haben - hier gilt es vorsichtshalber nachzufragen.

Wenn Sie einen Kontenplan erstellt haben und nicht sicher sind, ob die Zweckbetriebe ihres Vereines dort richtig erfaßt sind, fragen sie bei dem für sie zuständigen Finanzamt nach. sie können sich und dem Finanzamt hierdurch die Arbeit erleichtern.

Literatur zum Thema Buchführung, insbesondere zur doppelten Buchführung, gibt es hinreichend, die meisten mit zahlreichen Beispielen und Übungsaufgaben. Bislang konnte ich jedoch noch keines finden das bezug nimmt auf die Anforderungen eines gemeinnützigen Vereins im sozialen oder gesundheitlichen Bereich.
Dennoch kann es lohnend sein, sich mit den Grundzügen z. B. der doppelten Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen vertraut zu machen, um z.B. Bilanzen besser verstehen zu können.
Einige Bücher zum Thema Buchführung sind in jeder Stadtbücherei vorhanden.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996