Für die Bewältigung der gesetzlichen Aufgaben und zur Verwirklichung der Vereinsziele wird neben dem (ehrenamtlichen) Engagement der Mitglieder und Mitarbeiterinnen Geld benötigt. Nur Wenige Vereine sind auf Dauer in der Lage, die nötigen Finanzmittel ausschließlich durch Beiträge und Spenden der Mitglieder aufzubringen. Bei der Suche und Erschließung von öffentlichen Finanzmitteln oder Geldern aus Stiftungen oder Lotterien ist es wichtig, sich in der Vielfalt der finanztechnischen Ausdrücke etwas auszukennen.
Unterkapitel:
Eigenmittel
Fremdmittel zur Vereinsfinanzierung
Stiftungsmittel
Gerichtsauflagen (Geldbußen)
Sammlungen
Spenden, Sponsoren und Fördermitglieder
Fördermitglieder
Social Sponsoring
Spendensiegel des DZI
nächstes Hauptkapitel:
Der Haushaltsplan
Beiträgen der Fördermitglieder
- Spenden von Mitgliedern und anderen Personen oder Einrichtungen;
- Erlöse (z. B . aus Veranstaltungen wie Benefiz-Konzerten,
Vorträgen, Informationsabenden; aus dem Verkauf von Waren z.B.
bei Basaren. aus der Darbringung von Dienstleistungen bei
Beratungs-/Betreuungsangeboten):
sonstige Einnahmen (Bußgelder usw.)
Um Geld aus diesen Finanzierungsquellen zu erhalten, ist teilweise die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege erforderlich.
Die Beantragung von Zuschüssen erfordert in der Regel, wenigstens beim ersten Mal, einigen Aufwand, da zumindest ein Haushaltsplan (Mittelverwendungsplan) sowie nach Gewährung der Zuwendung ein Verwendungsnachweis zu fuhren ist.
Da solche Anträge immer einen Mehraufwand für den Verein, die gängigen Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren aber auch für die geldgebenden Stellen mit Arbeitsaufwand verbunden sind, gibt es in einigen Städten/Kreisen bzw. einigen Bundesländern für einige Tätigkeitsbereiche Zuschüsse Für Vereine oder Initiativen (200,- DM bis 1000,- DM/Jahr), die mehr oder weniger formlos beantragt werden können.
Beispiele:
- in einigen Städten/Kreisen gibt es sog. "Selbsthilfefonds" zur finanziellen Unterstützung von Selbsthilfegruppen. In einigen Ländern gibt es Zuschüsse für Laienhelfergruppen in der Psychiatrie .
In Anbetracht der vielfältigen und unterschiedlichen. sich häufig ändernden Regelungen bleibt nur der Tip: wenden sie sich an
- die zuständige Geschäftsstelle des Wohlfahrtsverbandes, dem der Verein angehört;
- Vereine in der Region, die in gleichen oder ähnlichen Bereichen tätig sind.
Für die meisten Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Seiten oder aus Stiftungen und Lotterien oder aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit (für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), ist ein Antrags- und Bewilligungsverfahren zu durchlaufen. Wenngleich die Modalitäten im Einzelfall unterschiedlich sind. verfügen die Verfahren jeweils über bestimmte Grundelemente.
Unterkapitel:
Vor dem Antragsverfahren
Das Antragsverfahren
Die Bewilligung
Der Verwendungsnachweis
Finanzierungs- und Förderungsformen
nächstes Hauptkapitel:
Stiftungsmittel
Es ist zu bedenken, daß die Zuwendungen zweckgebunden erfolgen
und der Verwendungszweck der Mittel dem Antrag entsprechen muß.
Wenn z.B. 5 000,- DM für Sachkosten und 5 000,- DM für
Personalkosten beantragt werden, ist es nachher nicht möglich,
nur 3 000,- DM für Sachkosten zu verwenden (weil man z.B. ein
Angebot von neuwertigen, wenig gebrachten Büromöbeln nutzen
kann), um die hier eingesparten 2000,- DM dann z. B . zur
Durchführung einer Tagung oder für Personalkosten zu verwenden.
Nicht benötigte Mittel sind immer zurückzuzahlen !
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen: Erkundigen Sie sich
nach den Erfahrungen anderer Vereine; bei Anträgen über die
Wohlfahrts- oder Dachverbände, nehmen sie rechtzeitig zu den
zuständigen Geschäftsstellen Kontakt auf. lassen Sie sich
Unterstützung geben.
a) Eine kurze Beschreibung (1 - 2 Seiten) des Finanzierungsbedarfs und der Ziele, die mit der Finanzierung erreicht werden sollen usw. .
b) Einen Mittelverwendungs-Kostenplan, der einen Überblick über
die Kosten eines Vorhabens gibt: Bei Investitionen (z.B.
Büroausstattung: Kosten für das benötigte Inventar) sind
Kostenvoranschläge einzuholen und z.T. auch dem Antrag
beizufügen. In dem Kostenplan sind nicht alle einzelnen
anzuschaffenden Gegenstände aufzulisten, sondern in Kostenblöcken
|bersichtlich zusammenzufassen. Wenn Zuschüsse für ein bestimmtes
Projekt oder laufende Kosten beantragt werden sollen, sind die zu
erwartenden Kosten (Personalkosten: Gehälter, Sozialabgaben
einschl. Arbeitgeberanteil; Betriebskosten: Miete, Nebenkosten.
Heizung, Büroverbrauchsmaterial, Fortbildungskosten usw.) zu
ermitteln und darzulegen.
Von der Übersichtlichkeit und der Gründlichkeit der Zusammenstellung hängt die Aussagekraft des Antrags ab und bildet somit einen wichtigen Faktor bei der Vergabe von Mitteln.
c) Einen Finanzierungsplan, der eine Übersicht über alle für das
Vorhaben des Vereins geplanten Mittel enthält. Aufgabe des
Finanzierungsplanes ist es, die Möglichkeit eines Trägers
(Vereins) darzustellen, die erforderlichen Eigenmittel
aufzubringen. Fast alle Zuwendungen haben zur Voraussetzung, daß
sich der Verein mit einem bestimmten Prozentsatz an den
anfallenden Kosten beteiligt. Häufig ist auf den
Antragsformularen für den Finanzierungsplan nur der Prozentsatz
der Eigenmittel und der diesem Prozentsatz entsprechende
Geldbetrag einzusetzen. In diesen Fällen wird dann zumeist die
Vorlage eines Haushaltsplanes (siehe unten) und gegebenenfalls.
des letzten Jahresberichtes gefordert, um die Liquidität des
Vereins prüfen zu können.
Bei einigen Förderungsarten darf erst nach der Bewilligung der beantragten Zuwendung damit begonnen werden, die geplanten Vorhaben zu verwirklichen z.B. mit der Ausstattung des Büros zu beginnen oder Hauptamtliche einzustellen .
In etlichen Fällen bedeutet eine Bewilligung, selbst wenn sie in voller Höhe erfolgte. noch ein finanzielles Hindernisrennen für den Verein, da z.B. die Auszahlung in Raten erfolgt und die letzte Rate erst nach Abschluß der bewilligten Maßnahme gezahlt wird. Hier bleibt oft nur der Weg zur Bank, um unter Vorlage des Bewilligungsbescheides einen Kredit aufzunehmen.
Bei Anträgen auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
(Stadt/Kreis/Land/ Bund) wird der bewilligte Betrag oft und zum
Teil deutlich unter der beantragten Summe liegen. Das Einlegen
eines Widerspruchs bei Zuwendungen, die auf freiwilliger
Grundlage erfolgen, ist jedoch selten erfolgversprechend, da auf
die Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht. Für die freiwilligen
Zuwendungen für bestimmte Bereiche (z.B. Selbsthilfeförderung,
Förderung ehrenamtlichen Engagements, Förderung der
Wohlfahrtspflege) bestehen Haushaltsstellen ("Töpfe") mit festen
Beträgen. Aus diesen "Töpfen" gilt es dann, sämtliche
Antragsteller zu bedienen - wobei einige mit gekürzten Beträgen
davonkommen, andere keine Zuwendung erhalten. Zentrales Merkmal
für freiwillige Leistungen ist, daß es keinen Rechtsanspruch auf
sie gibt.
Bei Zuwendungen für Investitionen (z.B. Büroausstattung) wird in
der Regel der Nachweis durch Einreichung von Originalen der
Rechnungs- und Zahlungs-/Überweisungsbelege gefordert (Kopien für
die eigene Buchführung anfertigen ! ) .
Eine Vollfinanzierung ist für freie Träger (Vereine) nur selten zu erreichen. Sie kommt allenfalls zum Tragen, wenn der freie Träger Aufgaben übernimmt. die ansonsten Pflichtaufgaben eines öffentlichen Trägers wären.
Bei einer Anteilsfinanzierung wird in den Förderrichtlinien festgelegt, welchen Anteil (Prozentsatz) ein Verein zur Durchführung einer Maßnahme erhalten kann, wenn der Verein und gegebenenfalls. weitere Kostenträger ebenfalls bestimmte Finanzierungsanteile tragen.
Die Fehlbedarfsfinanzierung soll die Kosten abdecken, die der Träger nicht selbst aufbringen kann. Die Bewilligung erfolgt hier meistens in Form eines Höchstbetrages. Sollten die Kosten für eine Maßnahme jedoch geringer ausfallen oder die Einnahmen des Vereins höher ausfallen als geplant, verringert sich auch der förderungsfähige Fehlbedarf.
Bei der Festbetragsfinanzierung werden für bestimmte Kostenarten oder Maßnahmen feste Beträge gewährt (z.B. für eine Laienhelfergruppe 1000,- DM/ Jahr). Sollten die Kosten geringer oder die Einnahmen höher ausfallen, braucht Der Verein den erzielten Überschuß zumeist dann nicht zurückzuzahlen, wenn die Ausgaben für die Maßnahme oder die Kostenart den gewährten Festbetrag nicht unterschreiten. Hierzu ist aber eine sorgfältige Lektüre der Zuwendungsrichtlinien und ggfs. eine Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber notwendig.
Eine Projektförderung zielt auf die Unterstützung zeitlich
begrenzter Maßnahmen, z. B . zur Erprobung von neuen Hilfeformen.
Sie setzt immer eine Beteiligung Des Vereins an den
Finanzierungskosten voraus.
Eine Regelförderung (institutionelle Förderung) ist erreicht.
wenn ein Verein bzw. das von ihm gemachte Angebot auf Dauer als
förderungswürdig anerkannt worden ist . Bei einer Regelforderung
hat der Verein alle Eigenmittel zur Deckung der Kosten
einzusetzen: seine Haushalts- und Stellenplane sind verbindlich.
Die für Vereine im Bereich der Wohlfahrtspflege am ehesten in Frage kommenden Stiftungen werden im folgenden kurz dargestellt, ohne daß eine Gewähr für die Vollständigkeit gegeben werden kann.
Gemeinsam ist allen nachfolgend dargestellten Stiftungen, daß Mittel aus ihnen grundsätzlich über den jeweiligen Dachverband der freien Wohlfahrtspflege zu beantragen sind und eine befürwortende Stellungnahme des örtlichen Sozialhilfeträgers beizufügen ist. Stiftungsmittel eignen sich in der Regel nicht für eine Dauerfinanzierung von Maßnahmen; für eine Anschubfinanzierung sowie für Anschaffungen sind Sie aber häufig geeignet. Einen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel gibt es in keinem Falle. Stiftungsanträge müssen in der Regel vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Die genauen Förderbedingungen sind beim jeweiligen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder bei der Stiftung selbst zu erfragen.
Unterkapitel:
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Sorgenkind e.V.
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine - Lübke - Stiftung e.V.
Deutsches Hilfswerk
Deutsche Bank Stiftung "Hilfe zur Selbsthilfe"
Glücksspirale
Stiftung des Landes NRW für Wohlfahrtspflege
nächstes Hauptkapitel:
Gerichtsauflagen (Geldbußen)
Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtungen freier gemeinnütziger Träger, die die Lebenssituation Behinderter, vor allem behinderter Kinder und Jugendlicher verbessern, z.B. durch mobile soziale Dienste, Beratungsdienste sowie überregionale Fortbildung und Schulung.
Zuwendungen werden gewährt für Personal- und Sachkosten sowie Inventar, und zwar in der Regel nur zur Starthilfe (bis zu 12 Monaten). Es muß vorab versucht werden, anderweitige Finanzierungsquellen, insbesondere öffentliche Zuschüsse für das Vorhaben zu erhalten. Ein angemessener Anteil, meist 20 % muß durch Eigenmittel des Vereins erbracht werden (z.B. bei der Anschaffung von PKWs). Der Zuschuß darf je Projekt in der Regel 400.000,-- DM nicht überschreiten; außerdem sind Zinszuschüsse zu Kapitalmarktzinsen möglich. Die Anträge sind mit Formblatt über den jeweiligen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.
Adresse: Deutsche Behindertenhilfe -Aktion Sorgenkind e.V.
Franz-Lohe-Str. 17, 53129 Bonn
Tel. 0228-226-1
Fax. 0228-226266
Für mobile Hilfsdienste kann zur Starthilfe ein Zuschuß bis zu 80 % der Fahrzeugkosten (bis 15.000,-- DM) gewährt werden.
Für die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Altenhilfe durch Kurse und Seminare werden Teilnehmerbezogene Zuschüsse gewährt (bis 20,- DM pro Teilnehmer und Tag bei eintägigen, bis 28,- DM bei mehrtägigen Veranstaltungen). Als Eigenleistung des Vereins müssen mind. 40 % der Lehrgangskosten aufgebracht werden.
Vorgelegt werden muß ein klares Fortbildungskonzept mit
Zielgruppe, Lernzielen und Veranstaltungablauf. Die Förderung
bezieht sich z.B. auf Veranstaltungen mit Personen, die
ehrenamtlich in der Altenarbeit tätig sind; Themen können u.a.
sein: Umgang mit psychisch veränderten alten Menschen,
Sterbebegleitung, Schulungen für Mitarbeiter, die ihrerseits
Ehrenamtliche schulen sollen. Anträge sind über den
Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.
Adresse: Kuratorium Deutsche Altershilfe
-Wilhelmine-Lübke-Stiftung-
An der Pauluskirche 3, 50677 Köln
Tel. 0221-313071
Gefördert werden Einrichtungen und Maßnahmen für psychisch Kranke, geistig Behinderte, Alkoholkranke und gesellschaftlich nicht Angepaßte sowie alte Menschen, z.B. Patientenclubs und sozialpsychiatrische Beratungsstellen, Maßnahmen der ambulanten Altenarbeit, außerdem Fortbildung von Mitarbeitern im heilpädagogischen Bereich.
Die Förderung setzt angemessene Eigenmittel voraus. Öffentliche Zuschüsse sind vorab abzuschöpfen. Insbesondere sollen Maßnahmen mit Modellcharakter gefördert werden. Baumaßnahmen können bis zu 33 %, Einrichtungskosten bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden, im Einzelfall kann bei Modellvorhaben ein höherer Anteil förderbar sein. Die Anträge sind wie oben über den Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.
Adresse: Stiftung Deutsches Hilfswerk
Lindenallee 11,50968 Köln
Die Stiftung will besonders benachteiligte und behinderte
Jugendliche, behinderte Menschen und psychisch Kranke fördern;
vor allem sollen Einrichtungen unterstützt werden, die den
Selbsthilfecharakter tragen. Anderweitige Fördermöglichkeiten
sind vorrangig. Angemessene Eigenbeteiligung ist nachzuweisen.
Die Förderanträge können bei den örtlichen Filialen der Deutschen
Bank eingereicht werden.
Adresse: Deutsche Bank Stiftung"Hilfe zur Selbsthilfe"
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt a.M.
Tel. 069-720911
Aus Mitteln der Glücksspirale können z.B. gefördert werden:
Mobile Beratungs- und Betreuungsdienste, Aktivierung
ehrenamtlicher Mitarbeit, Aus-, Weiter- und
Fortbildungsmaßnahmen. Angemessene Eigenmittel (in der Regel 20
%) sind nachzuweisen. Grundsätzlich wird nur die Startphase (bis
zu 1 Jahr) gefördert. Förderungsfähig sind Baumaßnahmen (auch
Umbau, Renovierung) und Ausstattung von Einrichtungen sowie
Personalkosten. Außerdem sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten
möglich. Anträge sind über den Spitzenverband der freien
Wohlfahrtspflege bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege zu stellen.
Adresse: Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege
e.V.
Franz-Lohe-Straße 17, 53129 Bonn
Tel. 0228-2261
Fax. 0228-226-298/266
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert innerhalb des Landes gelegene soziale Vorhaben, die Modellcharakter haben sowie als Starthilfe zu den Betriebskosten einer sozialen Einrichtung.
Es können bis zu 50 % der Kosten einer Maßnahme (max. 300.000,-
DM), bei Modellvorhaben bis zu 90 % der Kosten gefördert werden.
Förderungsfähig sind Baumaßnahmen, Einrichtungs- und
Betriebskosten (einschl. Personalkosten). Mittel sind über den
Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege (Landesverband NRW) zu
beantragen.
Adresse: Stiftung des Landes NRW für Wohlfahrtspflege
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211-8373472
Nach § 153 a I Ziff. 3 StPO und nach § 15 I Ziff. 4 JGG können Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Organisation eingestellt werden. Eine solche Organisation kann auch der eigene Verein sein. Hierfür muß er sich (regional unterschiedlich) beim örtlichen Amtsgericht oder Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft in der Liste der förderungswürdigen Organisationen aufnehmen lassen. Dies geschieht durch in der Regel formlosen Antrag, dem ein Exemplar der Vereinssatzung, des Gemeinnützigkeitsbescheides des Finanzamtes und zweckmäßigerweise eine Beschreibung der Vereinstätigkeit beizufügen ist.
Dies allein bedeutet noch nicht, daß der Verein tatsächlich vom
Gericht oder der Staatsanwaltschaft derartige Geldauflagen
zugewiesen erhält. Damit auch wirklich - zumindest gelegentlich -
Bußgelder an ihren Verein fließen, ist " Lobbyarbeit" vor Ort
notwendig, denn in den Listen stehen Hunderte von Vereinen.
Zuständig sind die Richter am Amtsgericht, bei denen man sich auf
" indirektem " Wege, z. B. über Rechtsanwälte aus dem Umfeld des
Vereins in Erinnerung bringen kann.
Es empfiehlt sich die möglichst persönliche Kontaktaufnahme mit
den in Frage kommenden Richtern und Staatsanwälten mit einer
Darstellung der Vereinsaktivitäten. Auch z.B. ein Tag der Offenen
Tür, speziell für die Mitarbeiter der Justiz, kann Wunder wirken.
Außerdem empfiehlt es sich, dem Gericht
Blankoüberweisungsaufträge mit eingedruckter Empfängerkontonummer
(meist kostenlos bei der eigenen Bank oder Sparkasse zu erhalten)
oder Aufkleber mit Name und Kontonummer des Vereins zukommen zu
lassen (in regelmäßigen Abständen, jedoch nicht zu oft,
wiederholen).
Auf diese Art und Weise kann der Verein z.T. bis zu mehreren
10.000 DM jährlich an Geldauflagen erhalten. Wichtig: Eingehende
Zahlungen sind dem Gericht unter Angabe des jeweiligen
Aktenzeichens zu melden. Anfragen des Gerichtes über erfolgte
Zahlungen sollten stets schnell beantwortet werden. Wenn dem
Verein Bußgelder zugesprochen werden, erhält der Verein eine
Nachricht daß Herr,/Frau( X die Zahlung von ...DM an den Verein
auferlegt wurde. Der Verein muß dann nach Eingang bzw. auch bei
Ausbleiben der Zahlung dem Gericht Mitteilung machen . Dieser
Aufforderung sollte der Verein dann "automatisch" nachkommen.
Vereine, die erst erneut an ihre .Mitteilungspflicht durch ein
gesondertes Anschreiben der Justizbehörden aufmerksam gemacht
werden müssen, verursachen einen höheren Verwaltungsaufwand - und
der Verein erhält künftig vielleicht weniger Bußgelder
zugewiesen .
Über Geldauflagen, die der Verein erhält, dürfen keine
Spendenbescheinigungen erteilt werden
Sammlungen, gleich welcher Art, eignen sich nicht für eine kontinuierliche Vereinsfinanzierung. Einzelprojekte, insbesondere Anschaffungen, können aber ggf. hierdurch mitfinanziert werden.
Bei Altkleider- und Altpapiersammlungen steigt in der Regel der
Tonnenpreis mit der Gesamtmenge. Es ist daher u.U. ratsam, sich
mit anderen Vereinen, ggf. aus den Nachbargemeinden
zusammenzutun, um an einem gemeinsamen Termin zu sammeln, damit
die Gesamtmenge und damit der Erlös höher wird. Sammlungen sind
u.U. steuerpflichtig.
Neben Aufrufen in Lokalpresse und -rundfunk ist vor allem an
gezielte Spendenaktionen bei Firmen, besonders aber bei
Sparkassen, Banken und Versicherungen zu denken. Allgemeine
Spendenaufrufe zur Unterstützung des Vereins haben meistens
wenig Wirkung, vor allem wenn sie in einer Zeitungsmeldung über
die Arbeit des Vereins nur beiläufig erwähnt werden, z.B. nach
dem Motto: "Für die Finanzier eng der laufenden Arbeit benötigt
der Verein dringend Spenden und bittet .. . ";
erfolgversprechender ist ein konkreter Anlaß: Die anschauliche
Darstellung eines konkreten Vorhabens ermöglicht den potentiellen
Spendern -innen eine genauere Vorstellung darüber, was mit ihrem
Geld passiert.
Zwischen gemeinnützigen Einrichtungen und ihrem jeweiligen Umfeld bestehen Austauschbeziehungen, die es im Sinne des beiderseitigen Nutzens zu gestalten gilt.
Alle Einrichtungen müssen ihre Leistungen für die Gesellschaft transparent machen und deren Notwendigkeit begründen. Sie müssen als Voraussetzung für erfolgreiches Spendensammlung nachweisen, daß bestimmte öffentliche Aufgaben nicht staatlich organisiert werden können bzw. sollten und daher Privatinitiative erfordern.
Will man die Austauschbeziehungen einer gemeinnützigen Einrichtung mit der Wirtschaft bzw. mit Privatpersonen im Sinne der Mittelbeschaffung optimal gestalten, dann ist es ebenso wichtig, daß sie ihr Aufgabenprofil nicht allein aus sich selbst und den Wünschen der Förderer heraus definiert, sondern auch in Kenntnis der Arbeit gleichartiger Institutionen. Das heißt die Fragen beantworten: Was kann ich besser als andere?" Was will ich besser können als andere?" Und genau hierauf muß sie sich in ihrem inhaltlichen Tun konzentrieren, um am "Markt für Gemeinnützigkeit" und der auch hier - wie in der freien Wirtschaft - vorhandenen Austauschbarkeit von Dienstleistungen und ihren Anbietern auf Dauer erfolgreich bestehen zu können.
Dabei ist es für Organisationen mit vielfältigen Aufgaben wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder einem Landessportbund ungleich schwieriger, sich ein unverwechselbares, inhaltliches Profil zu geben, als für Spezialisten wie die Umweltorganisation Robin Wood, amnesty international oder der Hermarn-Gmeiner-Fonds zugunsten der SOS-Kinderdörfer. Aber auch für einen Sortimenter bleibt die Aufgabe, sein Tun möglichst auf einen Nenner zu bringen, zumindest auf einige wenige Schwerpunkte zu konzentrieren.
So kann das Profil einer gemeinnützigen Einrichtung aus einem - dann aber einzigartigen und unverwechselbaren - Aufgabenschwerpunkt erwachsen, dem sich die anderen Betätigungsfelder in der Außenwirkung unterzuordnen haben. Und das auch dann, wenn sie es mit ihm hinsichtlich des Haushaltsvolumens und der Mitarbeiterzahl aufnehmen können. Dabei ist es gut zu wissen, daß der Glanz des Exklusiven letztlich auf sie abstrahlt und bei der eigenen Einwerbung von Geld-, Sach- oder Zeitspenden größere Erfolgsaussichten ermöglicht als ohne ihn.
Auf diese Weise könnte es auch der einen und anderen großen, bisweilen unflexibel gewordenen gemeinnützigen Institution gelingen, verbesserte, da speziellere Leistungsangebote zu entwickeln und damit insgesamt an Profil zu gewinnen.
Bleiben jedoch alle Bemühungen vergeblich, aus einem Sortiment von Tätigkeitsfeldern einzelne herauszustellen, dann sollte man allein auf eine alles überlagernde Idee setzen.
Weltbilder sind zerbrochen, neue werden gesucht. Um dem dabei zu beobachtenden Verlust an Identifikation des Bürgers mit seinem Gemeinwesen entgegenzuwirken, ihn aus der Passivität zu locken und aktiv in die Gestaltung seiner Lebenswelt einzubeziehen, sind Angebote von seiten des Sports, der Kultur, Wohlfahrt, Ökologie und Wissenschaft zu entwickeln mit Sinnstiftung für einzelne als Teil der Gemeinschaft.
Unterkapitel:
Vision und Mission
Corporate Identity des Vereins
Repräsentanten des Vereins
Visuelles Erscheinungsbild des Vereins
Wie werbe ich um Unterstützung?
Spenden durch PS-Sparen
nächstes Hauptkapitel:
Fördermitglieder
Die in Form eines Slogans gefaßten Botschaften wie "Im Verein ist Sport am schönsten" (Deutscher Sportbund) oder "Gib Aids keine Chance" (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) zeigen, worauf es beim Finden und Besetzen eines Themas ankommt. So muß die in Form von Diskussionen oder Interviews ermittelte Kernaussage für die Zielgruppe(n) griffig, stimmig und emotional zugleich sein. Dabei leisten Klassifikationsschemata gute Dienste, das die Fragen nach der
- Annehmlichkeit - Exklusivität - Glaubwürdigkeit
der vorgesehenen Aussage für die jeweils ins Auge gefaßten
Adressaten stellt. Nur wenn alle drei Punkte positiv beantwortet
werden können, dann ist die Botschaft gefunden.
Corporate Identity ist die Methode, "den Geist einer Organisation
in die Köpfe der Mitarbeiter zu transportieren und ihn von dort
auf einen Markt zu übertragen". Sie soll die Mitarbeiter für eine
gesellschaftliche Aufgabe begeistern und in die Lage versetzen,
die Botschaft Dritten um so selbstbewußter und überzeugender zu
vermitteln. Corporate Identity ist somit das Selbstbild einer
Organisation, das sich im sogenannten Wir-Bewußtsein
widerspiegelt. Hieraus erwächst, als Wirkung und Projektion der
Corporate Identity im sozialen Umfeld, das Image als Fremdbild.
Und nichts ist für erfolgreiches Spendensammeln wichtiger als ein
positives Image!
Wurden Spenden zunächst für die allgemeinen Aufgaben der gemeinnützigen Einrichtung eingeworben, so können Anreize für zusätzliche, zweckgebundene Spenden oder Sponsorschaften durch konkrete Einzelprojekte gegeben werden. Solche Hilfen sind von ihrer Natur her zeitlich begrenzt. Mit der Benennung eines Objekts nach seinem Stifter, Sponsor oder Großspender kann allerdings eine längere bis "unendliche" Unterstützung durch diesen erreicht werden.
War die Erstspende zweckgebunden, so kann später der Versuch unternommen werden, Gelder als institutionelle Zuwendung zu erbitten. Letztere scheinen den meisten Menschen wenig attraktiv, sind aber zur Erfüllung aller anfallenden Aufgaben unverzichtbare Voraussetzung. Hier ist auf Dauer nur Erfolg zu erzielen, wenn Aufgabenprofil, Botschaft und Repräsentanten einer Organisation ohne Abstriche bejaht werden. Auch muß Gönnern durch Transparenz bei der Mittelverwendung die Gewißheit gegeben werden, daß ihr Engagement vonnöten und richtig eingesetzt ist.
Die zweckungebundenen, sogenannten "freien" Spenden und Zuwendungen garantieren, wenn sie als (Förder-) Mitgliedschaften geführt werden, kontinuierliche und damit kalkulierbare Einnahmen. Hier sind die Bemühungen vieler gemeinnütziger Einrichtungen zu nennen, solche Zuwendungen mittels Einzugsermächtigung vom Girokonto des Gönners abbuchen zu können.
Abhängig von der erhofften Geld-, Sach- oder Zeitspende ist das
Spendensammlungs-Instrumentarium, das zum Einsatz kommt.
Sponsoren, Stifter, Großspender und ehrenamtliche Mitarbeiter
dürften für das gemeinnützige Tun am ehesten in Gesprächen und
Briefen zu überzeugen sein. Sie suchen, ihrem finanziellen bzw.
Zeitengagement entsprechend, für sich das Besondere, was einen
intensiven persönlichen Kontakt bedingt. Welche der anderen
Instrumente der Spendensammlung zur Herstellung von
Austauschbeziehungen - Sammlung, Anzeige, Kampagne, Waren und
Dienstleistungen - eingesetzt werden sollten, ist vom
Selbstverständnis der jeweiligen gemeinnützigen Einrichtung und
ihren Hauptzielgruppen abhängig.
Spendensammlung sollte sich nicht nur auf die Anforderung von
Hilfe beschränken. Wie in jeder dauerhaften Beziehung darf es
keine Einbahnstraße, sondern es muß ein Geben und Nehmen sein.
Alle Förderer sollten in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten
informiert werden, was z.B. durch Rundschreiben oder
Hauszeitschrift geschehen kann. Noch wichtiger ist allerdings das
um Rat gefragt werden wenn es zum Beispiel um die Entwicklung
neuer Förderprogramme geht. Gönner wollen oft hieran mitwirken!
Das Einbezogensein mittels schriftlicher Umfragen,
Zusammenkünften in Freundes- und Förderkreisen, Telefonaten oder
persönlicher Begegnungen beim "Tag der offenen Tür" trägt zu
einer besonders hohen und nachhaltigen Identifikation bei und
fördert das Engagement in der Zukunft. Auch können so ein
Fragebogen mit Angaben zu Geburtstag, Familienstand, Kinderzahl,
persönlichen Interessengebieten, Privat- und Firmenanschrift u.a.
ist schnell ausgefüllt und, bei entsprechender Auswertung, ein
zusätzliches Instrument zur Betreuung der Geldgeber und
freiwilligen Helfer einer gemeinnützigen Einrichtung. Ziel dabei
ist es, mit einzelnen Marktsegmenten und Personen differenziert
zu kommunizieren. Es gilt, die Kommunikation mit jedem einzelnen
Partner möglichst individuell zu gestalten. Er hat ein Recht
darauf, sich mit
seinen Anliegen gut aufgehoben zu fühlen und ernst genommen zu
werden.
Das Bemühen, Förderer als Freunde einer guten Sache zu sehen,
kann sich in vielfältiger Weise zeigen. Hierzu zählen persönliche
Schreiben mit handschriftlicher Anrede und Grußformel zu runden
Geburtstagen und dem Jahreswechsel, Einladungen zu besonderen
Veranstaltungen, Telefonate nach Eingang von größeren
Zuwendungen. "Menschen geben Menschen" ist ein wichtiger
Merksatz, den es auch und gerade im Umgang mit Förderern zu
beherzigen gilt.
- eine gemeinnützige Organisation nicht kennen
- von ihr gehört haben, ohne jedoch genaue Kenntnisse zu besitzen
- über sie informiert sind.
Mithin bleibt als erste Aufgabe für erfolgreiches Spendensammeln, einen möglichst hohen Bekanntheitsgrad für sich zu schaffen. So gilt es bei den natürlichen und juristischen Personen, die noch nichts von der eigenen gemeinnützigen Einrichtung gehört haben, durch Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und womöglich im Fernsehen, durch redaktionelle Beiträge in den Print- und elektronischen Medien auf sich aufmerksam zu machen. Der Erfolg wird um so größer sein, je mehr es gelingt, der Institution Ansehen durch eine gesellschaftspolitische Botschaft zu geben.
Weiß man bereits von ihrer Existenz, dann geht es darum, detaillierte Kenntnisse zu ihrer Arbeit durch Informationsbroschüren, -stände, Ausstellungen, Vorträge zu vermitteln und auch bereits den Eigennutzen von Spendern, Stiftern, Sponsoren und freiwilligen Helfern im Falle einer Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Handelt es sich schließlich um derart informierte Bevölkerungskreise, ist es der nächste Schritt, wirklich Interesse zu wecken und für konkrete Handlungen zu nutzen. Beim Spendensammeln geht es dabei um das Beschaffen von Geld und geldwerten Leistungen, nicht allein um den Absatz einer Botschaft, wie es beim Propagieren von Ideen, Verhaltensänderungen bzw. der Sozialisation der Fall ist.
Daher hat denn auch Public Relations, die Zusammenarbeit mit
Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, für das
Spendensammeln in der Regel nur eine Hilfsfunktion. Es sorgt für
Bekanntheit der Organisation und Übermittlung ihrer Botschaft.
Wenn es um die Gewinnung von Geld-, Sach- und Zeitspendern geht,
zählt allein die direkte Ansprache. Je enger der Markt, je
genauer sich die jeweiligen Zielgruppen beschreiben lassen, desto
erfolgversprechender das Spendensammlungs-Instrumentarium.
Dieses Instrumentarium - vom Führen eines Gesprächs bis hin zum Verkauf von Waren - ist allerdings kein "Steinbruch", aus dem beliebig oft und viele Teile wahllos entnommen werden dürfen. Tut man es dennoch, können die dabei erzielten Ergebnisse nur enttäuschend sein. Erst wenn die Instrumente als "Distributionskanäle" in eine Marketingstrategie eingebunden sind, entfalten sie nachhaltig Wirkung.
Bei der Umsetzung der Marketingüberlegungen - "Wer bin ich?" und "Wer sind meine Zielgruppen?" - in SpendensammlungsEntscheidungen leistet der Marketingmix wertvolle Planungshilfen. Er erleichtert eine zielgruppenorientierte Ansprache, die Durchführung und Wirkungskontrolle der damit verbundenen Maßnahmen. Vier Fragen werden gestellt, im Englischen alle mit dem Buchstaben "P" beginnend: Wen kann ich - mit welchem Produkt (Organisation, Programm, Projekt, Person, Ware, Dienstleistung, u.a.)
- zu welchem Preis (Höhe von Geld-, Sach-, Zeitspende, Beitrag, Gebühr u.a.)
- mit Hilfe welcher Promotion (Botschaft, Sozio-Marketing, Public Relations, u.a.)
- über welchen Plan (Gespräch, Haus- und Straßensammlung, Brief, Anzeige, Kampagne, Ware, Dienstleistung u.a.) für den Gemeinnutzen gewinnen?
Produkt-, preis-, kommunikations- und distributionspolitische Entscheidungen sind es, die Austauschbeziehungen beeinflussen, d.h. verbessern, stabilisieren oder - bei Fehlentscheidungen - auch verschlechtern.
Eine besondere Schwierigkeit bei der Erstellung des Marketing-Mix
besteht darin, Maßnahmen einem der vier Teilbereiche zuzuordnen.
So sind Fragen der Distribution und der Kommunikation nicht immer
zu trennen. Distribution und Produkt können wiederum bei der
Akquisition von Spenden mittels Waren und Dienstleistungen eine
Einheit bilden.
Speziell von der Sparkasse/Bank: Bei einigen Banken (z.B.
Volksbanken) und den Stadt-und Kreissparkassen gibt es eine
Lotterie ("PS-Sparen"). Ein Teil der eingesetzten Spielsumme
wird in Form von Gewinnen ausgeschüttet, der verbleibende Betrag
(der "Zweckertrag") Wird für gemeinnützige Vereine und
Einrichtungen ausgeschüttet.
Voraussetzungen für eine Zuwendung aus dem Zweckertrag sind
1. ein formloser Antrag, in dem das Anliegen vorgestellt wird und eine Kostenkalkulation beiliegt, aus dem der durch die Spende zu deckende Fehlbedarf ersichtlich ist und
2. ein Konto des Vereins bei der entsprechenden Bank/Sparkasse.
Die Zuwendungen können einige hundert Mark bis zu 5000,- DM
betragen (diese Obergrenze ist ein Erfahrungswert).
In der Zeit zunehmender Kritik an Sponsering im Bereich des
Sportes wird das Social-Sponsering, also die firmenseitige
Unterstützung sozialer Projekte durch Firmen eine größere
Bedeutung erlangen, insbesondere angesichts leerer öffentlicher
Kassen. Daher sollten auch Vereine diese Möglichkeit nutzen. Ein
Nachteil des Social-Sponsering: nur medienwirksame Projekte sind
in der Regel hierzu geeignet.
Fördermitgliedschaftsanträge sollten stets mit einer Lastschrift-
Einzugsermächtigung verbunden sein (diese Beiträge sollten dann
auch regelmäßig durch den Verein abgebucht werden). Günstig kann
sich auswirken, wenn dem jeweiligen Fördermitglied die Höhe des
Beitrags selbst überlassen bleibt (evtl. Mindestbeitrag angeben).
Auch die Fördermitglieder sollten regelmäßig, zumindest 2 x
jährlich, in einem kleinen Rundbrief des Vereins über dessen
Aktivitäten informiert werden; hierdurch kann eine längere
Mitgliedschaftsdauer erzielt werden.
Inzwischen bieten einige Firmen gewerbsmäßig die Mitglieder-
und Spendenwerbung für gemeinnützige Vereine an. Häufig sind vor
allem in den ersten Jahren große Teile des Mitgliedsbeitrags an
solche Firmen abzuführen. Bevor derartige Kontrakte geschlossen
werden, sollte beim jeweiligen Dachverband des Vereines eine
Stellungnahme eingeholt werden.
Nicht nur das Geld- und Sachvermögen der Deutschen, sondern auch die Leistungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaft ist seit dem Zweiten Weltkrieg enorm gestiegen. Im internationalen Vergleich belegt sie seit Jahren vordere Ränge. Derzeit jedoch muß sie sich, nicht zuletzt aufgrund der gewachsenen Austauschbarkeit von Produkten und eines hohen Sättigungsgrades in vielen nationalen und internationalen Märkten, einem harten Verdrängungswettbewerb stellen.
Noch bis vor wenigen Jahren entschied in vielen Konzernen der Vorstandsvorsitzende allein über gemeinnützige Anträge auf Förderung. Derartige Unternehmerpersönlichkeiten wird man künftig jedoch selten finden. Denn mit den wirtschaftlichen Strukturveränderungen, die in vielen großen Familienunternehmen zu einer Ablösung des persönlich haftenden Gesellschafters durch Aktionäre und ein von Arbeitnehmervertretern mitbestimmtes Management führen, übernehmen Kapitalgesellschaften - als Sponsoren - mehr und mehr die Aufgabe von Mäzenen.
Heute wachen in vielen großen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen Marketingfachleute darüber, daß mit der Wahrnehmung von gesellschaftlichen Aufgaben vorab definierte Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen verbunden sind. sie tun dies in Abstimmung mit der Werbung, dem Vertrieb, der Produktion, auch - zum Beispiel beim Wissenschaftssponsoring - den Verantwortlichen für Forschung und Entwicklung bzw. Personal.
Beim Sponsoring handelt es sich demzufolge um das bewußte Verfolgen von Marketing- und Kommunikationszielen der Unternehmen, während sich der Mäzen primär persönlichen Neigungen und Interessen verpflichtet fühlt. Sponsoren möchten
- Kontakte mit Kunden, Händlern, Mitarbeitern und Multiplikatoren herstellen bzw. pflegen
- den Bekanntheitsgrad von sich oder einzelnen Produkten aufbauen und steigern
- das Image einer Firma oder einzelner Produkte bilden, verfestigen, verändern.
Sie suchen für jedes dieser Ziele geeignete Mittler - Personen, Projekte, Veranstaltungen, Organisationen- bei denen sie Werbepotential und Lizenzrechte erwerben können. Leistung und Gegenleistung, schriftlich in Verträgen festgehalten, bestimmen die Zusammenarbeit. Die Gewährung von Nutzungsrechten seitens einer gemeinnützigen Einrichtung ist mithin Voraussetzung für das Engagement.
Unterkapitel:
Steuerliche Fragen der Sponsorenschaft
nächstes Hauptkapitel:
Spendensiegel des DZI
Übersteigt die gewerbliche Tätigkeit im Vergleich zum
Gesamthaushalt der gemeinnützigen Einrichtung 20 bis 25 Prozent,
so ist - um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden - die
Errichtung einer voll steuerpflichtigen Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) zu deren Abwicklung zu erwägen.
Adresse: Deutsches Zentralinsitut für soziale Fragen (DZI)
Miquelstraße 83,14195 Berlin
Tel. 030-83900113
Fax. 030-83147750