- Der Verein ist bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Zumindest eine Vereins-/Betriebshaftpflichtversicherung sollte
abgeschlossen werden (s. Versicherungen ) .
- Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind vorzubereiten, durchzuführen und zu protokollieren.
- Die Buchführung ist stets auf dem Laufenden zu halten.
- Über die Aufnahme und gegebenenfalls. den Ausschluß von Mitgliedern muß entschieden werden.
- Die von den Mitgliedern eingegangenen Verpflichtungen (insbes.
zur Beitragszahlung) sind zu kontrollieren.
- Die vom Verein geführte Korrespondenz ist geordnet abzulegen usw..
Manche Satzungen sehen vor, daß sich der Vorstand oder gegebenenfalls. auch weitere Organe. z.B. der Beirat, jeweils Geschäftsordnungen geben. Diese Aufgabe sollte nicht auf die Lange Bank geschoben werden, denn in einem Verein wird es wohl immer mehr zu tun geben als man leisten kann.
Unterkapitel:
Versicherungen des Vereins
nächstes Hauptkapitel:
Zur Finanzierung eines gemeinnützigen Vereines