Vereinsrecht für das Internet
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Auflösung des Vereins

Für die Beendigung der Vereinstätigkeit kann es verschiedene Gründe geben:

Verlust der Rechtsfähigkeit, auf Beschluß des Amtsgerichtes, z.B.
nach § 43 BGB, wenn sich der Verein gesetzwidrig verhält oder wenn die Mitgliederzahl unter 3 fällt, gemäß § 73 BGB.

Auflösung durch Beschluß der Mitgliederversammlung gemäß § 41 BGB mit einer § Mehrheit der erschienenen Mitglieder, sofern durch Satzung nichts anderes bestimmt ist.

Vereinskonkurs, wenn der Verein seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann, auf Antrag der Gläubiger oder des Vorstandes gemäß § 42 BGB.

Vereinsverbot nach § 3 des Vereinsgesetzes durch die Ordnungsbehörde, wenn der Verein sich grundgesetzwidrig verhält

Bei der Auflösung des Vereins hat der Vorstand die Aufgabe, die Liquidation des Vereinsvermögens durchzuführen.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996