Dabei wird in der Praxis von den Vereinen wohl nur selten darüber
nachgedacht, in welchem rechtlichen Verhältnis die Ehrenamtlichen
und der Verein, der Verein und andere Einrichtungen (z.B. ein
Krankenhaus, in dem regelmäßig Gruppenangebote gemacht werden).
der Verein und die Klienten/Nutzer von Angeboten und schließlich
die Ehrenamtlichen und die Klienten zueinander stehen.
Die gemeinsam erbrachte Arbeit scheint unter dem Motto "Selbstgestaltet und Selbstverantwortet" zu stehen und gerade die Rechtsform des Vereins eröffnet den Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten (und Pflichten) zur aktiven Mitgestaltung. Hier ist in Erinnerung zu rufen. daß der Verein gegründet wurde, damit nicht jeder Einzelne im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung handelt, sondern um gemeinsam - eben im Verein - tätig werden zu können. Der Verein wird damit zum Auftraggeber für die den Zielen der Satzung entsprechenden. ehrenamtlich zu erbringenden Dienstleistungen.
Angesichts der Gestaltungsfreiheit, die den Ehrenamtlichen in der
Regel bei ihrer Tätigkeit gegeben ist, wird dieses vielleicht nur
schwer verständlich erscheinen, konnten sie sich doch in unserer
juristisch durchorganisierten ` Gesellschaft bisher auch gut ohne
die Auseinandersetzung mit "juristischen Spitzfindigkeiten"
bewegen . - Wen interessiert es da, daß ein Vertrag nicht
unbedingt schriftlich oder mündlich geschlossen werden muß.
sondern auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann?
In weiten Teilen der Alltagspraxis so lange alles "gut geht" und niemand juristisch argumentiert, erscheint dies von untergeordneter Bedeutung - so lange, bis ein Schaden eintritt, indem z. B . ein/e ehrenamtlich Tätige/r dem Verein oder einem Klienten in Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit fahrlässig einen Schaden zufügt und Haftungsfragen akut werden.
Die Vielfältigkeit der juristischen Aspekte kann hier nur kurz
angerissen und darauf verwiesen werden, daß der Abschluß einer
Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung des
Haftungsrisikos des Vereins wie auch seiner ehrenamtlichen
Mitarbeiter/-innen dringend zu empfehlen ist.