Vereinsrecht für das Internet
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Die Arbeit kann beginnen

Nach vollzogener Gründung kann sich der Verein nun einerseits auf die Verwirklichung der in der Satzung genannten Ziele stürzen .
Dabei wird schnell festzustellen sein, daß die Verwirklichung aller Ziele mehr Zeit und Geld erfordert als vorhanden sind.
Dabei kann allzuleicht in den Hintergrund treten. daß andererseits aus der Vereinsgründung eine ganze Reihe von Aufgaben und Verpflichtungen entstanden sind, denen es nachzukommen gilt:

- Der Verein ist bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Zumindest eine Vereins-/Betriebshaftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden (s. Versicherungen ) .

- Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind vorzubereiten, durchzuführen und zu protokollieren.

- Die Buchführung ist stets auf dem Laufenden zu halten.

- Über die Aufnahme und gegebenenfalls. den Ausschluß von Mitgliedern muß entschieden werden.

- Die von den Mitgliedern eingegangenen Verpflichtungen (insbes.
zur Beitragszahlung) sind zu kontrollieren.

- Die vom Verein geführte Korrespondenz ist geordnet abzulegen usw..

Manche Satzungen sehen vor, daß sich der Vorstand oder gegebenenfalls. auch weitere Organe. z.B. der Beirat, jeweils Geschäftsordnungen geben. Diese Aufgabe sollte nicht auf die Lange Bank geschoben werden, denn in einem Verein wird es wohl immer mehr zu tun geben als man leisten kann.

Unterkapitel:
Versicherungen des Vereins

nächstes Hauptkapitel:
Zur Finanzierung eines gemeinnützigen Vereines


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996