Hierzu ist ein Anschreiben erforderlich,
- aus dem die Gründung des Vereins hervorgeht;
- in dem die gewählten Vorstandsmitglieder(§ 64 BGB) (Name, Beruf, Adresse) aufgelistet sind:
- das die notariell beglaubigten Unterschriften aller vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder enthält;
- dem das Original und eine Kopie der Satzung und
eine Kopie des Protokolls der Gründungsversammlung (§ 59 BGB) beigefügt sind.
Die Satzung muß von mindestens 7 Mitgliedern unterschrieben sein (§ 59 BGB).
Die durch die Vorstandsmitglieder unterzeichnete Anmeldung muß öffentlich, d.h. von einem Notar beglaubigt sein (§ 77 i.V..m § 129 BGB). In der Praxis bedeutet dies, daß die Vorstandsmitglieder bei einem Notar vorsprechen und dort die Anmeldung unterschreiben müssen.
Damit der Notar die Identität der einzutragenden Vorstandsmitglieder überprüfen kann, ist der Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.
Das Anschreiben an das Amtsgericht kann vom Verein selbst erstellt werden. Muster hierzu erhalten einige Vereinsratgeber in ihrem Anhang. Erstellt der Verein das Anschreiben selbst und laßt nur die Unterschriften vom Notar beglaubigen. fallen lediglich Kosten von ca. 20,- DM an. Wird das Anschreiben an das Amtsgericht vom Notar erstellt, betragen die Kosten ca. 100,- DM.
Die Eintragungsgebühren beim Amtsgericht entfallen ganz, wenn der
Verein die vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die
Freistellung von der Körperschaftssteuer vorlegen kann (s.
Gemeinnützigkeit/außersteuerliche Auswirkungen )
Nach der Registereintragung erteilt das Amtsgericht dem Verein hiervon eine Bescheinigung, die z.B. für die Beantragung der Gemeinnützigkeit,verwendet werden kann (§ 69 BGB).
In das Vereinsregister erhält jedermann Einblick (§ 79 BGB).
Unterkapitel:
Spätere Änderungen
Muster einer Vereinsanmeldung
nächstes Hauptkapitel:
Die Satzung des Vereins
An das Amtsgericht . . .
Zur Eintragung in das Vereinsregister melden hiermit die
unterzeichneten sämtlichen Vorstandsmitglieder des am (Datum) in
(Ort) gegründeten Vereins (Vereinsname) an:
1. den Verein
2. die Vorstandsmitglieder (Auflistung aller
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß der Satzung;
die Auflistung muß enthalten: Funktion (Vorsitzender, stellv.
Vorsitzender, Kassenführer, Schriftführer) Namen, Vornamen,
Straße und Wohnort sowie Beruf der einzutragenden
Vorstandsmitglieder) .
In der Anlage übersenden wir Urschrift und 2 Abschriften (Kopien) der Satzung sowie eine Abschrift des Protokolls der Gründungsversammlung vom (Datum), aus dem sich auch unsere Wahl zu Mitgliedern des Vorstandes ergibt.
Unterschriften der Vorstandsmitglieder:
(Name) ausgewiesen durch Personalausweis Nr. (Name) ausgewiesen durch Personalausweis Nr.
Beglaubigungsvermerk des Notars über die Echtheit der in seiner Gegenwart geleisteten Unterschriften
Hinweis:
- Die Unterschriften dürfen erst in Gegenwart des Notars geleistet werden.
- Zur Überprüfung der Identität müssen sich die einzutragenden
Vorstandsmitglieder beim Notar durch Vorlage des
Personalausweises oder des Reisepasses ausweisen. Die Nummer des
vorgelegten Ausweises wird auf dem Anschreiben vermerkt.