Vereinsrecht für das Internet
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Die Eintragung in das Vereinsregister

Der nächste Schritt ist die Beantragung der Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Der Antrag auf Vereinsregistereintragung ist bei dem Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat (§ 55 BGB). Dies ist im Zweifelsfall der Ort, an dem sich die Verwaltung des Vereins befindet (§ 24 BGB).

Hierzu ist ein Anschreiben erforderlich,

- aus dem die Gründung des Vereins hervorgeht;

- in dem die gewählten Vorstandsmitglieder(§ 64 BGB) (Name, Beruf, Adresse) aufgelistet sind:

- das die notariell beglaubigten Unterschriften aller vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder enthält;

- dem das Original und eine Kopie der Satzung und

eine Kopie des Protokolls der Gründungsversammlung (§ 59 BGB) beigefügt sind.

Die Satzung muß von mindestens 7 Mitgliedern unterschrieben sein (§ 59 BGB).

Die durch die Vorstandsmitglieder unterzeichnete Anmeldung muß öffentlich, d.h. von einem Notar beglaubigt sein (§ 77 i.V..m § 129 BGB). In der Praxis bedeutet dies, daß die Vorstandsmitglieder bei einem Notar vorsprechen und dort die Anmeldung unterschreiben müssen.

Damit der Notar die Identität der einzutragenden Vorstandsmitglieder überprüfen kann, ist der Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.

Das Anschreiben an das Amtsgericht kann vom Verein selbst erstellt werden. Muster hierzu erhalten einige Vereinsratgeber in ihrem Anhang. Erstellt der Verein das Anschreiben selbst und laßt nur die Unterschriften vom Notar beglaubigen. fallen lediglich Kosten von ca. 20,- DM an. Wird das Anschreiben an das Amtsgericht vom Notar erstellt, betragen die Kosten ca. 100,- DM.

Die Eintragungsgebühren beim Amtsgericht entfallen ganz, wenn der Verein die vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer vorlegen kann (s.
Gemeinnützigkeit/außersteuerliche Auswirkungen )

Nach der Registereintragung erteilt das Amtsgericht dem Verein hiervon eine Bescheinigung, die z.B. für die Beantragung der Gemeinnützigkeit,verwendet werden kann (§ 69 BGB).

In das Vereinsregister erhält jedermann Einblick (§ 79 BGB).

Unterkapitel:
Spätere Änderungen
Muster einer Vereinsanmeldung

nächstes Hauptkapitel:
Die Satzung des Vereins



Spätere Änderungen

Auch später sind Änderungen der Satzung (§ 71 BGB), der Zusammensetzung des Vorstandes (§ 67 BGB) und die Auflösung des Vereines (§ 74 BGB) dem Gericht ebenfalls in öffentlich beglaubigter Form mitzuteilen. Ebenfalls ist dem Gericht mitzuteilen, wenn die Mitgliederzahl unter 3 fällt, was einen Verlust der Rechtsfähigkeit des Vereines bedeutet (§ 73 BGB). Bei Verletzung dieser Pflicht droht den Vorstandsmitgliedern ein Zwangsgeld (§ 78 BGB).


Muster einer Vereinsanmeldung

Muster einer Vereinsanmeldung

An das Amtsgericht . . .

Zur Eintragung in das Vereinsregister melden hiermit die unterzeichneten sämtlichen Vorstandsmitglieder des am (Datum) in (Ort) gegründeten Vereins (Vereinsname) an:
1. den Verein 2. die Vorstandsmitglieder (Auflistung aller vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß der Satzung;
die Auflistung muß enthalten: Funktion (Vorsitzender, stellv.
Vorsitzender, Kassenführer, Schriftführer) Namen, Vornamen, Straße und Wohnort sowie Beruf der einzutragenden Vorstandsmitglieder) .

In der Anlage übersenden wir Urschrift und 2 Abschriften (Kopien) der Satzung sowie eine Abschrift des Protokolls der Gründungsversammlung vom (Datum), aus dem sich auch unsere Wahl zu Mitgliedern des Vorstandes ergibt.

Unterschriften der Vorstandsmitglieder:

(Name) ausgewiesen durch Personalausweis Nr. (Name) ausgewiesen durch Personalausweis Nr.

Beglaubigungsvermerk des Notars über die Echtheit der in seiner Gegenwart geleisteten Unterschriften

Hinweis:

- Die Unterschriften dürfen erst in Gegenwart des Notars geleistet werden.

- Zur Überprüfung der Identität müssen sich die einzutragenden Vorstandsmitglieder beim Notar durch Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses ausweisen. Die Nummer des vorgelegten Ausweises wird auf dem Anschreiben vermerkt.


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996