Vereinsrecht für das Internet
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Finanzierungsquellen

Im folgenden werden in kurzer Form eine mögliche Finanzierungsquellen für gemeinnützige Vereine dargestellt. Die nachstehende Aufstellung nimmt keine Vollständigkeit in Anspruch, insbesondere, wenn man an die unterschiedlichsten Vereinszwecke denkt. Im übrigen muß auf regionale und kommunale Unterschiede hingewiesen werden. Für manche Vereinszwecke sind öffentliche Zuschüsse möglich. Auskünfte erteilen die örtlichen Stadt- oder Kreisverwaltungen, bei Vereinen im Jugendbereich der jeweilige Stadt- oder Kreisjugendring, bei Sportvereinen der Stadt- oder Kreissportbund und bei Vereinen im Bereich der Wohlfahrtspflege der jeweilige Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz).

Für die Bewältigung der gesetzlichen Aufgaben und zur Verwirklichung der Vereinsziele wird neben dem (ehrenamtlichen) Engagement der Mitglieder und Mitarbeiterinnen Geld benötigt. Nur Wenige Vereine sind auf Dauer in der Lage, die nötigen Finanzmittel ausschließlich durch Beiträge und Spenden der Mitglieder aufzubringen. Bei der Suche und Erschließung von öffentlichen Finanzmitteln oder Geldern aus Stiftungen oder Lotterien ist es wichtig, sich in der Vielfalt der finanztechnischen Ausdrücke etwas auszukennen.

Unterkapitel:
Eigenmittel
Fremdmittel zur Vereinsfinanzierung
Stiftungsmittel
Gerichtsauflagen (Geldbußen)
Sammlungen
Spenden, Sponsoren und Fördermitglieder
Fördermitglieder
Social Sponsoring
Spendensiegel des DZI

nächstes Hauptkapitel:
Der Haushaltsplan



Eigenmittel

Eigenmittel ist die Sammelbezeichnung für die Beträge, die der Verein selbst erwirtschaftet. Sie setzen sich zusammen aus:

Beiträgen der Fördermitglieder

- Spenden von Mitgliedern und anderen Personen oder Einrichtungen;

- Erlöse (z. B . aus Veranstaltungen wie Benefiz-Konzerten, Vorträgen, Informationsabenden; aus dem Verkauf von Waren z.B.
bei Basaren. aus der Darbringung von Dienstleistungen bei Beratungs-/Betreuungsangeboten):

sonstige Einnahmen (Bußgelder usw.)

Stiftungen

Sammlungen


Fremdmittel zur Vereinsfinanzierung

Ohne Fremdmittel wäre für viele Vereine die Arbeit nicht in dem geleisteten Umfang denkbar. Fremdmittel sind z.B. Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten {Stadt, Kreis, Land, Bund), aus Stiftungen (z.B. die Stiftungen im Bereich der Wohlfahrtspflege wie die "Stiftung Wohlfahrtspflege", "Deutsche Behindertenhilfe Aktion Sorgenkind") oder Lotterien (z.B. "Glücksspirale' ).

Um Geld aus diesen Finanzierungsquellen zu erhalten, ist teilweise die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege erforderlich.

Die Beantragung von Zuschüssen erfordert in der Regel, wenigstens beim ersten Mal, einigen Aufwand, da zumindest ein Haushaltsplan (Mittelverwendungsplan) sowie nach Gewährung der Zuwendung ein Verwendungsnachweis zu fuhren ist.

Da solche Anträge immer einen Mehraufwand für den Verein, die gängigen Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren aber auch für die geldgebenden Stellen mit Arbeitsaufwand verbunden sind, gibt es in einigen Städten/Kreisen bzw. einigen Bundesländern für einige Tätigkeitsbereiche Zuschüsse Für Vereine oder Initiativen (200,- DM bis 1000,- DM/Jahr), die mehr oder weniger formlos beantragt werden können.

Beispiele:

- in einigen Städten/Kreisen gibt es sog. "Selbsthilfefonds" zur finanziellen Unterstützung von Selbsthilfegruppen. In einigen Ländern gibt es Zuschüsse für Laienhelfergruppen in der Psychiatrie .

In Anbetracht der vielfältigen und unterschiedlichen. sich häufig ändernden Regelungen bleibt nur der Tip: wenden sie sich an

- die zuständige Geschäftsstelle des Wohlfahrtsverbandes, dem der Verein angehört;

- Vereine in der Region, die in gleichen oder ähnlichen Bereichen tätig sind.

Für die meisten Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Seiten oder aus Stiftungen und Lotterien oder aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit (für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), ist ein Antrags- und Bewilligungsverfahren zu durchlaufen. Wenngleich die Modalitäten im Einzelfall unterschiedlich sind. verfügen die Verfahren jeweils über bestimmte Grundelemente.

Unterkapitel:
Vor dem Antragsverfahren
Das Antragsverfahren
Die Bewilligung
Der Verwendungsnachweis
Finanzierungs- und Förderungsformen

nächstes Hauptkapitel:
Stiftungsmittel



Vor dem Antragsverfahren

Bevor Zuschüsse beantragt werden, sollte man sich genau über das Antragsverfahren erkundigen. Zum einen besteht häufig eine Beschränkung der zuwendungsfähigen Kosten (z.B. können im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in aller Regel nur Personalkosten gefördert werden. wobei die durchzuführende Maßnahme dem Kriterium der ..Zusätzlichkeit entsprechen muß) und hinsichtlich der Höhe des Zuschusses (die meisten Forderungsmöglichkeiten haben einen bestimmten Höchstsatz, z.B.
80 Prozent der Gesamtkosten eines Vorhabens. und erfordern eine entsprechende Beteiligung des Vereins aus Eigenmitteln¶in diesem Fall 20 Prozent der Gesamtkosten) .

Es ist zu bedenken, daß die Zuwendungen zweckgebunden erfolgen und der Verwendungszweck der Mittel dem Antrag entsprechen muß.
Wenn z.B. 5 000,- DM für Sachkosten und 5 000,- DM für Personalkosten beantragt werden, ist es nachher nicht möglich, nur 3 000,- DM für Sachkosten zu verwenden (weil man z.B. ein Angebot von neuwertigen, wenig gebrachten Büromöbeln nutzen kann), um die hier eingesparten 2000,- DM dann z. B . zur Durchführung einer Tagung oder für Personalkosten zu verwenden.
Nicht benötigte Mittel sind immer zurückzuzahlen !

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen: Erkundigen Sie sich nach den Erfahrungen anderer Vereine; bei Anträgen über die Wohlfahrts- oder Dachverbände, nehmen sie rechtzeitig zu den zuständigen Geschäftsstellen Kontakt auf. lassen Sie sich Unterstützung geben.


Das Antragsverfahren

Für das Antragsverfahren benötigt der Verein in aller Regel:

a) Eine kurze Beschreibung (1 - 2 Seiten) des Finanzierungsbedarfs und der Ziele, die mit der Finanzierung erreicht werden sollen usw. .

b) Einen Mittelverwendungs-Kostenplan, der einen Überblick über die Kosten eines Vorhabens gibt: Bei Investitionen (z.B.
Büroausstattung: Kosten für das benötigte Inventar) sind Kostenvoranschläge einzuholen und z.T. auch dem Antrag beizufügen. In dem Kostenplan sind nicht alle einzelnen anzuschaffenden Gegenstände aufzulisten, sondern in Kostenblöcken |bersichtlich zusammenzufassen. Wenn Zuschüsse für ein bestimmtes Projekt oder laufende Kosten beantragt werden sollen, sind die zu erwartenden Kosten (Personalkosten: Gehälter, Sozialabgaben einschl. Arbeitgeberanteil; Betriebskosten: Miete, Nebenkosten.
Heizung, Büroverbrauchsmaterial, Fortbildungskosten usw.) zu ermitteln und darzulegen.

Von der Übersichtlichkeit und der Gründlichkeit der Zusammenstellung hängt die Aussagekraft des Antrags ab und bildet somit einen wichtigen Faktor bei der Vergabe von Mitteln.

c) Einen Finanzierungsplan, der eine Übersicht über alle für das Vorhaben des Vereins geplanten Mittel enthält. Aufgabe des Finanzierungsplanes ist es, die Möglichkeit eines Trägers (Vereins) darzustellen, die erforderlichen Eigenmittel aufzubringen. Fast alle Zuwendungen haben zur Voraussetzung, daß sich der Verein mit einem bestimmten Prozentsatz an den anfallenden Kosten beteiligt. Häufig ist auf den Antragsformularen für den Finanzierungsplan nur der Prozentsatz der Eigenmittel und der diesem Prozentsatz entsprechende Geldbetrag einzusetzen. In diesen Fällen wird dann zumeist die Vorlage eines Haushaltsplanes (siehe unten) und gegebenenfalls.
des letzten Jahresberichtes gefordert, um die Liquidität des Vereins prüfen zu können.


Die Bewilligung

Der Bewilligungsbescheid ist der Lohn für die Mühe des Antragsverfahrens. Ein Bewilligungsbescheid ist verbindlich und legt den maximalen Betrag der Zuwendung fest. Der Bewilligungsbescheid enthält bei Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln eine Rechtsbehelfsbelehrung (wo und innerhalb welcher Frist Widerspruch eingelegt werden kann) und in der Regel bei allen Bewilligungen eine Rechtsbelehrung oder Hinweise (z.T.
Formblätter) und Fristen zur Einreichung des Verwendungsnachweises.

Bei einigen Förderungsarten darf erst nach der Bewilligung der beantragten Zuwendung damit begonnen werden, die geplanten Vorhaben zu verwirklichen z.B. mit der Ausstattung des Büros zu beginnen oder Hauptamtliche einzustellen .

In etlichen Fällen bedeutet eine Bewilligung, selbst wenn sie in voller Höhe erfolgte. noch ein finanzielles Hindernisrennen für den Verein, da z.B. die Auszahlung in Raten erfolgt und die letzte Rate erst nach Abschluß der bewilligten Maßnahme gezahlt wird. Hier bleibt oft nur der Weg zur Bank, um unter Vorlage des Bewilligungsbescheides einen Kredit aufzunehmen.

Bei Anträgen auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (Stadt/Kreis/Land/ Bund) wird der bewilligte Betrag oft und zum Teil deutlich unter der beantragten Summe liegen. Das Einlegen eines Widerspruchs bei Zuwendungen, die auf freiwilliger Grundlage erfolgen, ist jedoch selten erfolgversprechend, da auf die Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht. Für die freiwilligen Zuwendungen für bestimmte Bereiche (z.B. Selbsthilfeförderung, Förderung ehrenamtlichen Engagements, Förderung der Wohlfahrtspflege) bestehen Haushaltsstellen ("Töpfe") mit festen Beträgen. Aus diesen "Töpfen" gilt es dann, sämtliche Antragsteller zu bedienen - wobei einige mit gekürzten Beträgen davonkommen, andere keine Zuwendung erhalten. Zentrales Merkmal für freiwillige Leistungen ist, daß es keinen Rechtsanspruch auf sie gibt.


Der Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis gliedert sich in einen sachlichen Bericht und die Mittelabrechnung. Der sachliche Bericht sollte in knappen Sätzen die im Antrag und Bewilligungsbescheid beschriebene und in die Praxis umgesetzte Maßnahme beschreiben.
Die Mittelverwendung umfaßt die Aufstellung der Ausgaben (und gegebenenfalls. die aufgrund der Maßnahme erzielten Einnahmen).
Diese Aufstellung hat den im Antrag zugrunde gelegten Kostenarten zu entsprechen. Bei Zuwendungen zu den laufenden Kosten, z.B.
durch die Stadt. wird in der Regel der Nachweis durch die Vorlage des Jahresabschlusses erreicht. dessen Einnahme- und Ausgabepositionen mit denen des Haushaltsplanes übereinstimmen sollten.

Bei Zuwendungen für Investitionen (z.B. Büroausstattung) wird in der Regel der Nachweis durch Einreichung von Originalen der Rechnungs- und Zahlungs-/Überweisungsbelege gefordert (Kopien für die eigene Buchführung anfertigen ! ) .


Finanzierungs- und Förderungsformen

Bei der Beantragung von Zuschüssen oder Zuwendungen tauchen regelmäßig einige finanztechnische Begriffe auf, die hier kurz erläutert werden:

Eine Vollfinanzierung ist für freie Träger (Vereine) nur selten zu erreichen. Sie kommt allenfalls zum Tragen, wenn der freie Träger Aufgaben übernimmt. die ansonsten Pflichtaufgaben eines öffentlichen Trägers wären.

Bei einer Anteilsfinanzierung wird in den Förderrichtlinien festgelegt, welchen Anteil (Prozentsatz) ein Verein zur Durchführung einer Maßnahme erhalten kann, wenn der Verein und gegebenenfalls. weitere Kostenträger ebenfalls bestimmte Finanzierungsanteile tragen.

Die Fehlbedarfsfinanzierung soll die Kosten abdecken, die der Träger nicht selbst aufbringen kann. Die Bewilligung erfolgt hier meistens in Form eines Höchstbetrages. Sollten die Kosten für eine Maßnahme jedoch geringer ausfallen oder die Einnahmen des Vereins höher ausfallen als geplant, verringert sich auch der förderungsfähige Fehlbedarf.

Bei der Festbetragsfinanzierung werden für bestimmte Kostenarten oder Maßnahmen feste Beträge gewährt (z.B. für eine Laienhelfergruppe 1000,- DM/ Jahr). Sollten die Kosten geringer oder die Einnahmen höher ausfallen, braucht Der Verein den erzielten Überschuß zumeist dann nicht zurückzuzahlen, wenn die Ausgaben für die Maßnahme oder die Kostenart den gewährten Festbetrag nicht unterschreiten. Hierzu ist aber eine sorgfältige Lektüre der Zuwendungsrichtlinien und ggfs. eine Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber notwendig.

Eine Projektförderung zielt auf die Unterstützung zeitlich begrenzter Maßnahmen, z. B . zur Erprobung von neuen Hilfeformen.
Sie setzt immer eine Beteiligung Des Vereins an den Finanzierungskosten voraus.

Eine Regelförderung (institutionelle Förderung) ist erreicht.
wenn ein Verein bzw. das von ihm gemachte Angebot auf Dauer als förderungswürdig anerkannt worden ist . Bei einer Regelforderung hat der Verein alle Eigenmittel zur Deckung der Kosten einzusetzen: seine Haushalts- und Stellenplane sind verbindlich.


Stiftungsmittel

Eine Reihe von Stiftungen fördert Projekte der ambulanten Betreuung behinderter, psychisch kranker und alter Menschen.

Die für Vereine im Bereich der Wohlfahrtspflege am ehesten in Frage kommenden Stiftungen werden im folgenden kurz dargestellt, ohne daß eine Gewähr für die Vollständigkeit gegeben werden kann.

Gemeinsam ist allen nachfolgend dargestellten Stiftungen, daß Mittel aus ihnen grundsätzlich über den jeweiligen Dachverband der freien Wohlfahrtspflege zu beantragen sind und eine befürwortende Stellungnahme des örtlichen Sozialhilfeträgers beizufügen ist. Stiftungsmittel eignen sich in der Regel nicht für eine Dauerfinanzierung von Maßnahmen; für eine Anschubfinanzierung sowie für Anschaffungen sind Sie aber häufig geeignet. Einen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel gibt es in keinem Falle. Stiftungsanträge müssen in der Regel vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Die genauen Förderbedingungen sind beim jeweiligen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder bei der Stiftung selbst zu erfragen.

Unterkapitel:
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Sorgenkind e.V.
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine - Lübke - Stiftung e.V.
Deutsches Hilfswerk
Deutsche Bank Stiftung "Hilfe zur Selbsthilfe"
Glücksspirale
Stiftung des Landes NRW für Wohlfahrtspflege

nächstes Hauptkapitel:
Gerichtsauflagen (Geldbußen)



Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Sorgenkind e.V.

Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Sorgenkind e.V.

Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtungen freier gemeinnütziger Träger, die die Lebenssituation Behinderter, vor allem behinderter Kinder und Jugendlicher verbessern, z.B. durch mobile soziale Dienste, Beratungsdienste sowie überregionale Fortbildung und Schulung.

Zuwendungen werden gewährt für Personal- und Sachkosten sowie Inventar, und zwar in der Regel nur zur Starthilfe (bis zu 12 Monaten). Es muß vorab versucht werden, anderweitige Finanzierungsquellen, insbesondere öffentliche Zuschüsse für das Vorhaben zu erhalten. Ein angemessener Anteil, meist 20 % muß durch Eigenmittel des Vereins erbracht werden (z.B. bei der Anschaffung von PKWs). Der Zuschuß darf je Projekt in der Regel 400.000,-- DM nicht überschreiten; außerdem sind Zinszuschüsse zu Kapitalmarktzinsen möglich. Die Anträge sind mit Formblatt über den jeweiligen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.

Adresse: Deutsche Behindertenhilfe -Aktion Sorgenkind e.V.
Franz-Lohe-Str. 17, 53129 Bonn Tel. 0228-226-1 Fax. 0228-226266


Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine - Lübke - Stiftung e.V.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fördert neue Wege in der Altenhilfe. Gefördert werden (in Verbindung mit dem Deutschen Hilfswerk) u.a. mobile Hilfsdienste und Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Altenhilfe.

Für mobile Hilfsdienste kann zur Starthilfe ein Zuschuß bis zu 80 % der Fahrzeugkosten (bis 15.000,-- DM) gewährt werden.

Für die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Altenhilfe durch Kurse und Seminare werden Teilnehmerbezogene Zuschüsse gewährt (bis 20,- DM pro Teilnehmer und Tag bei eintägigen, bis 28,- DM bei mehrtägigen Veranstaltungen). Als Eigenleistung des Vereins müssen mind. 40 % der Lehrgangskosten aufgebracht werden.

Vorgelegt werden muß ein klares Fortbildungskonzept mit Zielgruppe, Lernzielen und Veranstaltungablauf. Die Förderung bezieht sich z.B. auf Veranstaltungen mit Personen, die ehrenamtlich in der Altenarbeit tätig sind; Themen können u.a.
sein: Umgang mit psychisch veränderten alten Menschen, Sterbebegleitung, Schulungen für Mitarbeiter, die ihrerseits Ehrenamtliche schulen sollen. Anträge sind über den Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.

Adresse: Kuratorium Deutsche Altershilfe -Wilhelmine-Lübke-Stiftung- An der Pauluskirche 3, 50677 Köln Tel. 0221-313071


Deutsches Hilfswerk

Deutsches Hilfswerk

Gefördert werden Einrichtungen und Maßnahmen für psychisch Kranke, geistig Behinderte, Alkoholkranke und gesellschaftlich nicht Angepaßte sowie alte Menschen, z.B. Patientenclubs und sozialpsychiatrische Beratungsstellen, Maßnahmen der ambulanten Altenarbeit, außerdem Fortbildung von Mitarbeitern im heilpädagogischen Bereich.

Die Förderung setzt angemessene Eigenmittel voraus. Öffentliche Zuschüsse sind vorab abzuschöpfen. Insbesondere sollen Maßnahmen mit Modellcharakter gefördert werden. Baumaßnahmen können bis zu 33 %, Einrichtungskosten bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden, im Einzelfall kann bei Modellvorhaben ein höherer Anteil förderbar sein. Die Anträge sind wie oben über den Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.

Adresse: Stiftung Deutsches Hilfswerk Lindenallee 11,50968 Köln


Deutsche Bank Stiftung "Hilfe zur Selbsthilfe"

Deutsche Bank Stiftung "Hilfe zur Selbsthilfe"

Die Stiftung will besonders benachteiligte und behinderte Jugendliche, behinderte Menschen und psychisch Kranke fördern;
vor allem sollen Einrichtungen unterstützt werden, die den Selbsthilfecharakter tragen. Anderweitige Fördermöglichkeiten sind vorrangig. Angemessene Eigenbeteiligung ist nachzuweisen.
Die Förderanträge können bei den örtlichen Filialen der Deutschen Bank eingereicht werden.

Adresse: Deutsche Bank Stiftung"Hilfe zur Selbsthilfe" Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt a.M.
Tel. 069-720911


Glücksspirale

Gefördert werden Einrichtungen und Maßnahmen für Gesundheit und Rehabilitation. Die vorgenannten Stiftungen sind vorrangig.
Mittel der Glücksspirale können dazu dienen, die von öffentlichen Zuschußgebern geforderten Eigenmittel zu decken.

Aus Mitteln der Glücksspirale können z.B. gefördert werden:
Mobile Beratungs- und Betreuungsdienste, Aktivierung ehrenamtlicher Mitarbeit, Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen. Angemessene Eigenmittel (in der Regel 20 %) sind nachzuweisen. Grundsätzlich wird nur die Startphase (bis zu 1 Jahr) gefördert. Förderungsfähig sind Baumaßnahmen (auch Umbau, Renovierung) und Ausstattung von Einrichtungen sowie Personalkosten. Außerdem sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten möglich. Anträge sind über den Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zu stellen.

Adresse: Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V.
Franz-Lohe-Straße 17, 53129 Bonn Tel. 0228-2261 Fax. 0228-226-298/266


Stiftung des Landes NRW für Wohlfahrtspflege

Als Beispiel einer Landesstiftung wird die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW aufgeführt; (in anderen Bundesländern sind ähnliche Stiftungen etabliert, die sich z.B. aus Spielbankgewinnen finanzieren).

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert innerhalb des Landes gelegene soziale Vorhaben, die Modellcharakter haben sowie als Starthilfe zu den Betriebskosten einer sozialen Einrichtung.

Es können bis zu 50 % der Kosten einer Maßnahme (max. 300.000,- DM), bei Modellvorhaben bis zu 90 % der Kosten gefördert werden.
Förderungsfähig sind Baumaßnahmen, Einrichtungs- und Betriebskosten (einschl. Personalkosten). Mittel sind über den Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege (Landesverband NRW) zu beantragen.

Adresse: Stiftung des Landes NRW für Wohlfahrtspflege Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf Tel. 0211-8373472


Gerichtsauflagen (Geldbußen)

Gerichtsauflagen (Geldbußen)

Nach § 153 a I Ziff. 3 StPO und nach § 15 I Ziff. 4 JGG können Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Organisation eingestellt werden. Eine solche Organisation kann auch der eigene Verein sein. Hierfür muß er sich (regional unterschiedlich) beim örtlichen Amtsgericht oder Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft in der Liste der förderungswürdigen Organisationen aufnehmen lassen. Dies geschieht durch in der Regel formlosen Antrag, dem ein Exemplar der Vereinssatzung, des Gemeinnützigkeitsbescheides des Finanzamtes und zweckmäßigerweise eine Beschreibung der Vereinstätigkeit beizufügen ist.

Dies allein bedeutet noch nicht, daß der Verein tatsächlich vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft derartige Geldauflagen zugewiesen erhält. Damit auch wirklich - zumindest gelegentlich - Bußgelder an ihren Verein fließen, ist " Lobbyarbeit" vor Ort notwendig, denn in den Listen stehen Hunderte von Vereinen.
Zuständig sind die Richter am Amtsgericht, bei denen man sich auf " indirektem " Wege, z. B. über Rechtsanwälte aus dem Umfeld des Vereins in Erinnerung bringen kann.

Es empfiehlt sich die möglichst persönliche Kontaktaufnahme mit den in Frage kommenden Richtern und Staatsanwälten mit einer Darstellung der Vereinsaktivitäten. Auch z.B. ein Tag der Offenen Tür, speziell für die Mitarbeiter der Justiz, kann Wunder wirken.
Außerdem empfiehlt es sich, dem Gericht Blankoüberweisungsaufträge mit eingedruckter Empfängerkontonummer (meist kostenlos bei der eigenen Bank oder Sparkasse zu erhalten) oder Aufkleber mit Name und Kontonummer des Vereins zukommen zu lassen (in regelmäßigen Abständen, jedoch nicht zu oft, wiederholen).

Auf diese Art und Weise kann der Verein z.T. bis zu mehreren 10.000 DM jährlich an Geldauflagen erhalten. Wichtig: Eingehende Zahlungen sind dem Gericht unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens zu melden. Anfragen des Gerichtes über erfolgte Zahlungen sollten stets schnell beantwortet werden. Wenn dem Verein Bußgelder zugesprochen werden, erhält der Verein eine Nachricht daß Herr,/Frau( X die Zahlung von ...DM an den Verein auferlegt wurde. Der Verein muß dann nach Eingang bzw. auch bei Ausbleiben der Zahlung dem Gericht Mitteilung machen . Dieser Aufforderung sollte der Verein dann "automatisch" nachkommen.
Vereine, die erst erneut an ihre .Mitteilungspflicht durch ein gesondertes Anschreiben der Justizbehörden aufmerksam gemacht werden müssen, verursachen einen höheren Verwaltungsaufwand - und der Verein erhält künftig vielleicht weniger Bußgelder zugewiesen .

Über Geldauflagen, die der Verein erhält, dürfen keine Spendenbescheinigungen erteilt werden


Sammlungen

Das Einsammeln von Geld- und Sachspenden oder geldwerten Leistungen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person beispielsweise bei Haus- und Straßensammlungen oder die Veranstaltung von Altmaterialsammlungen (Altkleider, Altpapier usw.) unter Hinweis auf den gemeinnützigen Verwendungszweck ist nach den Sammlungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes genehmigungspflichtig ). In der Regel muß die Sammlungsgenehmigung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) beantragt werden. Nach der Sammlung ist das Sammlungsergebnis der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Sammlungen, gleich welcher Art, eignen sich nicht für eine kontinuierliche Vereinsfinanzierung. Einzelprojekte, insbesondere Anschaffungen, können aber ggf. hierdurch mitfinanziert werden.

Bei Altkleider- und Altpapiersammlungen steigt in der Regel der Tonnenpreis mit der Gesamtmenge. Es ist daher u.U. ratsam, sich mit anderen Vereinen, ggf. aus den Nachbargemeinden zusammenzutun, um an einem gemeinsamen Termin zu sammeln, damit die Gesamtmenge und damit der Erlös höher wird. Sammlungen sind u.U. steuerpflichtig.


Spenden, Sponsoren und Fördermitglieder


Unterkapitel:
Spenden und Beiträge

nächstes Hauptkapitel:
Fördermitglieder



Spenden und Beiträge

Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, haben die Möglichkeit, um Spenden zu werben, da sie für Geld- und Sachspenden steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen können.

Neben Aufrufen in Lokalpresse und -rundfunk ist vor allem an gezielte Spendenaktionen bei Firmen, besonders aber bei Sparkassen, Banken und Versicherungen zu denken. Allgemeine Spendenaufrufe zur Unterstützung des Vereins haben meistens wenig Wirkung, vor allem wenn sie in einer Zeitungsmeldung über die Arbeit des Vereins nur beiläufig erwähnt werden, z.B. nach dem Motto: "Für die Finanzier eng der laufenden Arbeit benötigt der Verein dringend Spenden und bittet .. . ";
erfolgversprechender ist ein konkreter Anlaß: Die anschauliche Darstellung eines konkreten Vorhabens ermöglicht den potentiellen Spendern -innen eine genauere Vorstellung darüber, was mit ihrem Geld passiert.

Zwischen gemeinnützigen Einrichtungen und ihrem jeweiligen Umfeld bestehen Austauschbeziehungen, die es im Sinne des beiderseitigen Nutzens zu gestalten gilt.

Alle Einrichtungen müssen ihre Leistungen für die Gesellschaft transparent machen und deren Notwendigkeit begründen. Sie müssen als Voraussetzung für erfolgreiches Spendensammlung nachweisen, daß bestimmte öffentliche Aufgaben nicht staatlich organisiert werden können bzw. sollten und daher Privatinitiative erfordern.

Will man die Austauschbeziehungen einer gemeinnützigen Einrichtung mit der Wirtschaft bzw. mit Privatpersonen im Sinne der Mittelbeschaffung optimal gestalten, dann ist es ebenso wichtig, daß sie ihr Aufgabenprofil nicht allein aus sich selbst und den Wünschen der Förderer heraus definiert, sondern auch in Kenntnis der Arbeit gleichartiger Institutionen. Das heißt die Fragen beantworten: Was kann ich besser als andere?" Was will ich besser können als andere?" Und genau hierauf muß sie sich in ihrem inhaltlichen Tun konzentrieren, um am "Markt für Gemeinnützigkeit" und der auch hier - wie in der freien Wirtschaft - vorhandenen Austauschbarkeit von Dienstleistungen und ihren Anbietern auf Dauer erfolgreich bestehen zu können.

Dabei ist es für Organisationen mit vielfältigen Aufgaben wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder einem Landessportbund ungleich schwieriger, sich ein unverwechselbares, inhaltliches Profil zu geben, als für Spezialisten wie die Umweltorganisation Robin Wood, amnesty international oder der Hermarn-Gmeiner-Fonds zugunsten der SOS-Kinderdörfer. Aber auch für einen Sortimenter bleibt die Aufgabe, sein Tun möglichst auf einen Nenner zu bringen, zumindest auf einige wenige Schwerpunkte zu konzentrieren.

So kann das Profil einer gemeinnützigen Einrichtung aus einem - dann aber einzigartigen und unverwechselbaren - Aufgabenschwerpunkt erwachsen, dem sich die anderen Betätigungsfelder in der Außenwirkung unterzuordnen haben. Und das auch dann, wenn sie es mit ihm hinsichtlich des Haushaltsvolumens und der Mitarbeiterzahl aufnehmen können. Dabei ist es gut zu wissen, daß der Glanz des Exklusiven letztlich auf sie abstrahlt und bei der eigenen Einwerbung von Geld-, Sach- oder Zeitspenden größere Erfolgsaussichten ermöglicht als ohne ihn.

Auf diese Weise könnte es auch der einen und anderen großen, bisweilen unflexibel gewordenen gemeinnützigen Institution gelingen, verbesserte, da speziellere Leistungsangebote zu entwickeln und damit insgesamt an Profil zu gewinnen.

Bleiben jedoch alle Bemühungen vergeblich, aus einem Sortiment von Tätigkeitsfeldern einzelne herauszustellen, dann sollte man allein auf eine alles überlagernde Idee setzen.

Weltbilder sind zerbrochen, neue werden gesucht. Um dem dabei zu beobachtenden Verlust an Identifikation des Bürgers mit seinem Gemeinwesen entgegenzuwirken, ihn aus der Passivität zu locken und aktiv in die Gestaltung seiner Lebenswelt einzubeziehen, sind Angebote von seiten des Sports, der Kultur, Wohlfahrt, Ökologie und Wissenschaft zu entwickeln mit Sinnstiftung für einzelne als Teil der Gemeinschaft.

Unterkapitel:
Vision und Mission
Corporate Identity des Vereins
Repräsentanten des Vereins
Visuelles Erscheinungsbild des Vereins
Wie werbe ich um Unterstützung?
Spenden durch PS-Sparen

nächstes Hauptkapitel:
Fördermitglieder

Vision und Mission
Eng mit dem Aufgabenprofil verknüpft ist daher die Beantwortung der Frage nach der Vision und Mission. Nur wer eine gesellschaftspolitische Botschaft sein eigen nennt, kann Menschen für den Gemeinnutzen begeistern. Hierfür stehen sowohl die Idee der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft als auch der in den westeuropäischen Ländern propagierte Wohlfahrtsstaat Pate - zumindest so lange, bis sich eine Vision als Illusion herausstellt. Vor letzterem ist freilich zu warnen!

Die in Form eines Slogans gefaßten Botschaften wie "Im Verein ist Sport am schönsten" (Deutscher Sportbund) oder "Gib Aids keine Chance" (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) zeigen, worauf es beim Finden und Besetzen eines Themas ankommt. So muß die in Form von Diskussionen oder Interviews ermittelte Kernaussage für die Zielgruppe(n) griffig, stimmig und emotional zugleich sein. Dabei leisten Klassifikationsschemata gute Dienste, das die Fragen nach der

- Annehmlichkeit - Exklusivität - Glaubwürdigkeit

der vorgesehenen Aussage für die jeweils ins Auge gefaßten Adressaten stellt. Nur wenn alle drei Punkte positiv beantwortet werden können, dann ist die Botschaft gefunden.

Corporate Identity des Vereins
In diesem Zusammenhang ein Wort zur Corporate Identity, das gemeinnützige und andere Einrichtungen als "eigenständige Persönlichkeiten" begreift und ihnen durch Ratschläge zum Verhalten, Erscheinungsbild und zur Kommunikation - über die Aufgabenstellung hinaus - Identität geben soll. Es läßt dabei Inhalte und Form zu einer Einheit, zu einem durchgängigen Stil bzw. einer "Marke" verschmelzen.

Corporate Identity ist die Methode, "den Geist einer Organisation in die Köpfe der Mitarbeiter zu transportieren und ihn von dort auf einen Markt zu übertragen". Sie soll die Mitarbeiter für eine gesellschaftliche Aufgabe begeistern und in die Lage versetzen, die Botschaft Dritten um so selbstbewußter und überzeugender zu vermitteln. Corporate Identity ist somit das Selbstbild einer Organisation, das sich im sogenannten Wir-Bewußtsein widerspiegelt. Hieraus erwächst, als Wirkung und Projektion der Corporate Identity im sozialen Umfeld, das Image als Fremdbild.
Und nichts ist für erfolgreiches Spendensammeln wichtiger als ein positives Image!

Repräsentanten des Vereins
Auch die Repräsentanten müssen überzeugen. Nicht zu unterschätzen ist dabei die Motivation, die jeder haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter einer gemeinnützigen Einrichtung gleich welche Funktion er bekleidet - gegenüber Dritten ausstrahlt. Alle sollten sie sich mit ihrer Aufgabe und Arbeit so identifizieren, daß sie die Schlüsselfrage bejahen können: "Sind Sie bereit, für Ihre Organisation eigenes Geld zu spenden bzw. Dritte hierum zu bitten?"
Visuelles Erscheinungsbild des Vereins
Das Corporate Design soll ein einheitliches visuelles Erscheinungsbild sicherstellen. Unter Berücksichtigung von bereits früher verwandten und daher bekannten Darstellungen gilt es, zeitgemäße Lösungen zu entwickeln. Auch hier bleibt oberstes Ziel, unverwechselbar bei Spendern, Stiftern, Sponsoren und freiwilligen Helfern zu erscheinen. Es gilt, Privatpersonen und Unternehmen von der Botschaft einer gemeinnützigen Einrichtung zu überzeugen und sie dann über einen langen Zeitraum mit wachsender Intensität zu begleiten.

Wurden Spenden zunächst für die allgemeinen Aufgaben der gemeinnützigen Einrichtung eingeworben, so können Anreize für zusätzliche, zweckgebundene Spenden oder Sponsorschaften durch konkrete Einzelprojekte gegeben werden. Solche Hilfen sind von ihrer Natur her zeitlich begrenzt. Mit der Benennung eines Objekts nach seinem Stifter, Sponsor oder Großspender kann allerdings eine längere bis "unendliche" Unterstützung durch diesen erreicht werden.

War die Erstspende zweckgebunden, so kann später der Versuch unternommen werden, Gelder als institutionelle Zuwendung zu erbitten. Letztere scheinen den meisten Menschen wenig attraktiv, sind aber zur Erfüllung aller anfallenden Aufgaben unverzichtbare Voraussetzung. Hier ist auf Dauer nur Erfolg zu erzielen, wenn Aufgabenprofil, Botschaft und Repräsentanten einer Organisation ohne Abstriche bejaht werden. Auch muß Gönnern durch Transparenz bei der Mittelverwendung die Gewißheit gegeben werden, daß ihr Engagement vonnöten und richtig eingesetzt ist.

Die zweckungebundenen, sogenannten "freien" Spenden und Zuwendungen garantieren, wenn sie als (Förder-) Mitgliedschaften geführt werden, kontinuierliche und damit kalkulierbare Einnahmen. Hier sind die Bemühungen vieler gemeinnütziger Einrichtungen zu nennen, solche Zuwendungen mittels Einzugsermächtigung vom Girokonto des Gönners abbuchen zu können.

Abhängig von der erhofften Geld-, Sach- oder Zeitspende ist das Spendensammlungs-Instrumentarium, das zum Einsatz kommt.
Sponsoren, Stifter, Großspender und ehrenamtliche Mitarbeiter dürften für das gemeinnützige Tun am ehesten in Gesprächen und Briefen zu überzeugen sein. Sie suchen, ihrem finanziellen bzw.
Zeitengagement entsprechend, für sich das Besondere, was einen intensiven persönlichen Kontakt bedingt. Welche der anderen Instrumente der Spendensammlung zur Herstellung von Austauschbeziehungen - Sammlung, Anzeige, Kampagne, Waren und Dienstleistungen - eingesetzt werden sollten, ist vom Selbstverständnis der jeweiligen gemeinnützigen Einrichtung und ihren Hauptzielgruppen abhängig.

Spendensammlung sollte sich nicht nur auf die Anforderung von Hilfe beschränken. Wie in jeder dauerhaften Beziehung darf es keine Einbahnstraße, sondern es muß ein Geben und Nehmen sein.
Alle Förderer sollten in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten informiert werden, was z.B. durch Rundschreiben oder Hauszeitschrift geschehen kann. Noch wichtiger ist allerdings das um Rat gefragt werden wenn es zum Beispiel um die Entwicklung neuer Förderprogramme geht. Gönner wollen oft hieran mitwirken!

Das Einbezogensein mittels schriftlicher Umfragen, Zusammenkünften in Freundes- und Förderkreisen, Telefonaten oder persönlicher Begegnungen beim "Tag der offenen Tür" trägt zu einer besonders hohen und nachhaltigen Identifikation bei und fördert das Engagement in der Zukunft. Auch können so ein Fragebogen mit Angaben zu Geburtstag, Familienstand, Kinderzahl, persönlichen Interessengebieten, Privat- und Firmenanschrift u.a.
ist schnell ausgefüllt und, bei entsprechender Auswertung, ein zusätzliches Instrument zur Betreuung der Geldgeber und freiwilligen Helfer einer gemeinnützigen Einrichtung. Ziel dabei ist es, mit einzelnen Marktsegmenten und Personen differenziert zu kommunizieren. Es gilt, die Kommunikation mit jedem einzelnen Partner möglichst individuell zu gestalten. Er hat ein Recht darauf, sich mit seinen Anliegen gut aufgehoben zu fühlen und ernst genommen zu werden.

Das Bemühen, Förderer als Freunde einer guten Sache zu sehen, kann sich in vielfältiger Weise zeigen. Hierzu zählen persönliche Schreiben mit handschriftlicher Anrede und Grußformel zu runden Geburtstagen und dem Jahreswechsel, Einladungen zu besonderen Veranstaltungen, Telefonate nach Eingang von größeren Zuwendungen. "Menschen geben Menschen" ist ein wichtiger Merksatz, den es auch und gerade im Umgang mit Förderern zu beherzigen gilt.

Wie werbe ich um Unterstützung?
Gemeinnützige Einrichtungen müssen sich vergegenwärtigen, daß sie in der Regel nicht "in aller Munde" sind. Es wird immer Menschen geben, die

- eine gemeinnützige Organisation nicht kennen

- von ihr gehört haben, ohne jedoch genaue Kenntnisse zu besitzen

- über sie informiert sind.

Mithin bleibt als erste Aufgabe für erfolgreiches Spendensammeln, einen möglichst hohen Bekanntheitsgrad für sich zu schaffen. So gilt es bei den natürlichen und juristischen Personen, die noch nichts von der eigenen gemeinnützigen Einrichtung gehört haben, durch Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und womöglich im Fernsehen, durch redaktionelle Beiträge in den Print- und elektronischen Medien auf sich aufmerksam zu machen. Der Erfolg wird um so größer sein, je mehr es gelingt, der Institution Ansehen durch eine gesellschaftspolitische Botschaft zu geben.

Weiß man bereits von ihrer Existenz, dann geht es darum, detaillierte Kenntnisse zu ihrer Arbeit durch Informationsbroschüren, -stände, Ausstellungen, Vorträge zu vermitteln und auch bereits den Eigennutzen von Spendern, Stiftern, Sponsoren und freiwilligen Helfern im Falle einer Zusammenarbeit aufzuzeigen.

Handelt es sich schließlich um derart informierte Bevölkerungskreise, ist es der nächste Schritt, wirklich Interesse zu wecken und für konkrete Handlungen zu nutzen. Beim Spendensammeln geht es dabei um das Beschaffen von Geld und geldwerten Leistungen, nicht allein um den Absatz einer Botschaft, wie es beim Propagieren von Ideen, Verhaltensänderungen bzw. der Sozialisation der Fall ist.

Daher hat denn auch Public Relations, die Zusammenarbeit mit Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, für das Spendensammeln in der Regel nur eine Hilfsfunktion. Es sorgt für Bekanntheit der Organisation und Übermittlung ihrer Botschaft.
Wenn es um die Gewinnung von Geld-, Sach- und Zeitspendern geht, zählt allein die direkte Ansprache. Je enger der Markt, je genauer sich die jeweiligen Zielgruppen beschreiben lassen, desto erfolgversprechender das Spendensammlungs-Instrumentarium.

Dieses Instrumentarium - vom Führen eines Gesprächs bis hin zum Verkauf von Waren - ist allerdings kein "Steinbruch", aus dem beliebig oft und viele Teile wahllos entnommen werden dürfen. Tut man es dennoch, können die dabei erzielten Ergebnisse nur enttäuschend sein. Erst wenn die Instrumente als "Distributionskanäle" in eine Marketingstrategie eingebunden sind, entfalten sie nachhaltig Wirkung.

Bei der Umsetzung der Marketingüberlegungen - "Wer bin ich?" und "Wer sind meine Zielgruppen?" - in SpendensammlungsEntscheidungen leistet der Marketingmix wertvolle Planungshilfen. Er erleichtert eine zielgruppenorientierte Ansprache, die Durchführung und Wirkungskontrolle der damit verbundenen Maßnahmen. Vier Fragen werden gestellt, im Englischen alle mit dem Buchstaben "P" beginnend: Wen kann ich - mit welchem Produkt (Organisation, Programm, Projekt, Person, Ware, Dienstleistung, u.a.)

- zu welchem Preis (Höhe von Geld-, Sach-, Zeitspende, Beitrag, Gebühr u.a.)

- mit Hilfe welcher Promotion (Botschaft, Sozio-Marketing, Public Relations, u.a.)

- über welchen Plan (Gespräch, Haus- und Straßensammlung, Brief, Anzeige, Kampagne, Ware, Dienstleistung u.a.) für den Gemeinnutzen gewinnen?

Produkt-, preis-, kommunikations- und distributionspolitische Entscheidungen sind es, die Austauschbeziehungen beeinflussen, d.h. verbessern, stabilisieren oder - bei Fehlentscheidungen - auch verschlechtern.

Eine besondere Schwierigkeit bei der Erstellung des Marketing-Mix besteht darin, Maßnahmen einem der vier Teilbereiche zuzuordnen.
So sind Fragen der Distribution und der Kommunikation nicht immer zu trennen. Distribution und Produkt können wiederum bei der Akquisition von Spenden mittels Waren und Dienstleistungen eine Einheit bilden.

Spenden durch PS-Sparen
Sparkassen und z.T. auch andere Banken schütten einen Teil ihres Gewinnes häufig an gemeinnützige Vereine aus. Wichtig: Bei entsprechenden Anfragen sollten stets konkrete Projekte, möglichst mit anzuschaffenden Gegenständen und Preisen genannt werden, allgemeine Spendenwünsche ohne genauere Projektangaben sind in der Regel erfolglos.

Speziell von der Sparkasse/Bank: Bei einigen Banken (z.B.
Volksbanken) und den Stadt-und Kreissparkassen gibt es eine Lotterie ("PS-Sparen"). Ein Teil der eingesetzten Spielsumme wird in Form von Gewinnen ausgeschüttet, der verbleibende Betrag (der "Zweckertrag") Wird für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen ausgeschüttet.

Voraussetzungen für eine Zuwendung aus dem Zweckertrag sind

1. ein formloser Antrag, in dem das Anliegen vorgestellt wird und eine Kostenkalkulation beiliegt, aus dem der durch die Spende zu deckende Fehlbedarf ersichtlich ist und

2. ein Konto des Vereins bei der entsprechenden Bank/Sparkasse.
Die Zuwendungen können einige hundert Mark bis zu 5000,- DM betragen (diese Obergrenze ist ein Erfahrungswert).

In der Zeit zunehmender Kritik an Sponsering im Bereich des Sportes wird das Social-Sponsering, also die firmenseitige Unterstützung sozialer Projekte durch Firmen eine größere Bedeutung erlangen, insbesondere angesichts leerer öffentlicher Kassen. Daher sollten auch Vereine diese Möglichkeit nutzen. Ein Nachteil des Social-Sponsering: nur medienwirksame Projekte sind in der Regel hierzu geeignet.


Fördermitglieder

Über Fördermitglieder können ebenfalls zusätzliche Vereinsmittel erzielt werden. Um einen größeren Kreis von Fördermitgliedern zu gewinnen, ist intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Vor allem Vereine im kirchlichen Umfeld können hier u.U. im Bereich der Kirchengemeinden und deren Veranstaltungen werben. Für Vereine außerhalb dieses Rahmens sollte daran gedacht werden, auf Straßenfesten, Basaren, Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen aufzutreten.

Fördermitgliedschaftsanträge sollten stets mit einer Lastschrift- Einzugsermächtigung verbunden sein (diese Beiträge sollten dann auch regelmäßig durch den Verein abgebucht werden). Günstig kann sich auswirken, wenn dem jeweiligen Fördermitglied die Höhe des Beitrags selbst überlassen bleibt (evtl. Mindestbeitrag angeben).
Auch die Fördermitglieder sollten regelmäßig, zumindest 2 x jährlich, in einem kleinen Rundbrief des Vereins über dessen Aktivitäten informiert werden; hierdurch kann eine längere Mitgliedschaftsdauer erzielt werden.

Inzwischen bieten einige Firmen gewerbsmäßig die Mitglieder- und Spendenwerbung für gemeinnützige Vereine an. Häufig sind vor allem in den ersten Jahren große Teile des Mitgliedsbeitrags an solche Firmen abzuführen. Bevor derartige Kontrakte geschlossen werden, sollte beim jeweiligen Dachverband des Vereines eine Stellungnahme eingeholt werden.


Social Sponsoring

Social Sponsoring

Nicht nur das Geld- und Sachvermögen der Deutschen, sondern auch die Leistungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaft ist seit dem Zweiten Weltkrieg enorm gestiegen. Im internationalen Vergleich belegt sie seit Jahren vordere Ränge. Derzeit jedoch muß sie sich, nicht zuletzt aufgrund der gewachsenen Austauschbarkeit von Produkten und eines hohen Sättigungsgrades in vielen nationalen und internationalen Märkten, einem harten Verdrängungswettbewerb stellen.

Noch bis vor wenigen Jahren entschied in vielen Konzernen der Vorstandsvorsitzende allein über gemeinnützige Anträge auf Förderung. Derartige Unternehmerpersönlichkeiten wird man künftig jedoch selten finden. Denn mit den wirtschaftlichen Strukturveränderungen, die in vielen großen Familienunternehmen zu einer Ablösung des persönlich haftenden Gesellschafters durch Aktionäre und ein von Arbeitnehmervertretern mitbestimmtes Management führen, übernehmen Kapitalgesellschaften - als Sponsoren - mehr und mehr die Aufgabe von Mäzenen.

Heute wachen in vielen großen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen Marketingfachleute darüber, daß mit der Wahrnehmung von gesellschaftlichen Aufgaben vorab definierte Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen verbunden sind. sie tun dies in Abstimmung mit der Werbung, dem Vertrieb, der Produktion, auch - zum Beispiel beim Wissenschaftssponsoring - den Verantwortlichen für Forschung und Entwicklung bzw. Personal.

Beim Sponsoring handelt es sich demzufolge um das bewußte Verfolgen von Marketing- und Kommunikationszielen der Unternehmen, während sich der Mäzen primär persönlichen Neigungen und Interessen verpflichtet fühlt. Sponsoren möchten

- Kontakte mit Kunden, Händlern, Mitarbeitern und Multiplikatoren herstellen bzw. pflegen

- den Bekanntheitsgrad von sich oder einzelnen Produkten aufbauen und steigern

- das Image einer Firma oder einzelner Produkte bilden, verfestigen, verändern.

Sie suchen für jedes dieser Ziele geeignete Mittler - Personen, Projekte, Veranstaltungen, Organisationen- bei denen sie Werbepotential und Lizenzrechte erwerben können. Leistung und Gegenleistung, schriftlich in Verträgen festgehalten, bestimmen die Zusammenarbeit. Die Gewährung von Nutzungsrechten seitens einer gemeinnützigen Einrichtung ist mithin Voraussetzung für das Engagement.

Unterkapitel:
Steuerliche Fragen der Sponsorenschaft

nächstes Hauptkapitel:
Spendensiegel des DZI



Steuerliche Fragen der Sponsorenschaft

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der als Sponsorschaft zur Verfügung gestellten Finanzmittel läßt sich sagen: Vertragliche Absprachen über die Leistungen von Wirtschaftsunternehmen und die Gegenleistungen der geforderten Institutionen führen auf der einen Seite zu steuerlich abzugsfähigen Ausgaben, auf der anderen zur Erzielung von Einnahmen, die der Umsatzsteuer unterliegen können. Überschreiten diese 60000 Mark im Jahr, kann zusätzlich Körperschafts- und Gewerbesteuer anfallen.

Übersteigt die gewerbliche Tätigkeit im Vergleich zum Gesamthaushalt der gemeinnützigen Einrichtung 20 bis 25 Prozent, so ist - um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden - die Errichtung einer voll steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu deren Abwicklung zu erwägen.


Spendensiegel des DZI

Vereine, die Spenden- oder Mitgliederwerbung betreiben, sollten sich beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen
registrieren lassen. Das Gütesiegel des DZI kann für die Werbung große Bedeutung haben.

Adresse: Deutsches Zentralinsitut für soziale Fragen (DZI) Miquelstraße 83,14195 Berlin Tel. 030-83900113 Fax. 030-83147750


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© Copyright: Horst Deinert ; Letzte Änderung: Dezember.1996